Start Aktuelles Kindstötung in der Hasseldelle: Prozess gegen Mutter beginnt Juni

Kindstötung in der Hasseldelle: Prozess gegen Mutter beginnt Juni

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Die Anteilnahme der Solingerinnen und Solinger war groß, als im vergangenen September in der Hasseldelle fünf Kinder zu Tode kamen. Die Mutter muss sich nun vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Die Anteilnahme der Solingerinnen und Solinger war groß, als im vergangenen September in der Hasseldelle fünf Kinder zu Tode kamen. Die Mutter muss sich nun vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
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SOLINGEN/WUPPERTAL (red) – Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wuppertal hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 24. Februar gegen die zur Tatzeit 27-jährige Angeklagte wegen heimtückischer Tötung in fünf Fällen zur Hauptverhandlung zugelassen. Das teilt das Landgericht am Freitag in einer Medienmitteilung mit.

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Kinder mit Medikamenten schläfrig gemacht

Die Staatsanwaltschaft wirft der zur Tatzeit sechsfachen Mutter vor, am Morgen des 3. September 2020 in ihrer Wohnung in der Hasseldelle ihren fünf jüngsten Kindern jeweils hohe Dosen der Medikamente Vomex, Vomacur und Nurofensaft in deren Frühstücksgetränke gemischt zu haben. Wir haben über die Tragödie mehrfach berichtet.

Die Kinder sollen nach Einnahme der Flüssigkeit wie von der Angeklagten gewollt schläfrig geworden und in der Folge eingeschlafen sein. Die Angeklagte soll dann im Badezimmer ihrer Wohnung Wasser in die Wanne eingelassen, Badespielzeug bereitgelegt und ein mobiles Heizgerät im Raum aufgestellt und in Betrieb genommen haben.

In der Badewanne erstickt oder ertränkt

Sie soll dann ihre Kinder nacheinander beginnend mit dem jüngsten geweckt, in das Badezimmer gebracht, dort ausgezogen und in der Badewanne erstickt oder ertränkt haben. Anschließend soll sie das jeweilige Kind in Handtücher gewickelt in das Kinderzimmer zurückgelegt und das vorbeschriebene Vorgehen mit ihren weiteren vier Kindern nacheinander wiederholt haben.

Die Angeklagte soll bei der Tötung der Kinder jeweils unter Ausnutzung eines durch die Verabreichung des Medikamentencocktails gezielt herbeigeführten Dämmerzustandes gehandelt haben, um so eine mögliche Gegenwehr zu verhindern. Das Hauptverfahren dient der Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Angeklagte als unschuldig.

Prozessbeginn am 14. Juni im Wuppertaler Landgericht

Die Hauptverhandlung beginnt am 14. Juni im Landgericht Wuppertal. Für das Verfahren hat das Gericht zunächst zehn folgende Verhandlungstage angesetzt. Wir versuchen, direkt vom Prozess zu berichten. Aufgrund der Corona-Situation gibt es nur begrenzte Plätze für Medienvertreter.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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