SOLINGEN (red) – Die drei Solinger Krankenhäuser haben sich auf einheitliche Besuchsregelungen verständigt. Mit diesem Vorgehen wollen die Kliniken für die Besucher Übersichtlichkeit und Verständlichkeit gewährleisten sowie angemessene Sicherheitsstandards für Patienten und Personal garantieren.
In den Kliniken gilt die 3-G-Regel
Besuche stationärer Patienten in den drei Solinger Krankenhäusern (Klinikum, St. Lukas Klinik, Bethanien) sind weiterhin ab dem siebten Tag des stationären Aufenthaltes möglich. Dazu muss einer der folgenden drei Nachweise vorgelegt werden: Bestätigung der zweifachen Impfung durch den Impfpass oder eine Impfbescheinigung. Die zweite Impfung muss mindestens vor 14 Tagen erfolgt sein.
Bescheinigung eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Genesenen die Nachweise des positiven PCR-Tests aus den letzten sechs Monaten und einer Booster-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegen muss. Damit gilt in den Kliniken die 3-G-Regel: genesen – geimpft – getestet. Eines dieser drei Kriterien muss erfüllt sein. Ab Dienstag, 25. Mai, werden die drei Krankenhäuser einheitlich so verfahren.
Antigen-Schnelltest vor Ort im jeweiligen Krankenhaus
Die Vollständigkeit der oben genannten Unterlagen soll den Einlass der Besucher erleichtern und beschleunigen und unnötige Wartezeiten vermeiden. Kann ein Besucher keinen der beschriebenen Nachweise vorlegen, wird ein Antigen-Schnelltest vor Ort im jeweiligen Krankenhaus durchgeführt. Ist das Ergebnis negativ, wird der Besuch zugelassen.
Weitere Informationen zu den Besuchsregelungen – zu Besuchszeiten, zu Anmeldung und Registrierung – finden sich auf den Internetseiten der einzelnen Krankenhäuser.