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Öffentlicher Wohnungsbau wird attraktiver

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Die Immobilienpreise steigen in Solingen weiter an. Nach wie vor ist die Nachfrage höher als das derzeitige Angebot. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Die Immobilienpreise steigen in Solingen weiter an. Nach wie vor ist die Nachfrage höher als das derzeitige Angebot. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
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SOLINGEN (red) – „Nie zuvor war es wirtschaftlich so interessant, in den preisgebundenen Wohnungsbau zu investieren“, kommentiert Stadtdirektor Hartmut Hoferichter die neuen Bestimmungen zur Wohnraumförderung, die seit Monatsbeginn gelten. Und er fügt an: „Ich gehe davon aus, dass vor diesem Hintergrund potenzielle Investoren ihre Chance nutzen und noch intensiver tätig werden als bisher.“

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Solingen um höhergestuft

Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hatte zum 1. Juni mehrere Städte, darunter auch Solingen, im Rahmen der Gebietskulisse für die öffentliche Wohnraumförderung um eine Stufe höhergestuft. Es gilt jetzt die Mietenstufe 4 und nicht mehr, wie bisher, die Stufe 3. Ziel ist es, Anreize zur Investition zu schaffen und damit auf die zunehmende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt zu reagieren.

Was die Höherstufung konkret bedeutet

Die so genannte Bewilligungsmiete pro Quadratmeter Wohnfläche steigt auf 6,20 Euro, vorher waren es 5,70 Euro. Die Finanzierungskonditionen werden vorteilhaft ausgebaut: Die Grundpauschale für ein Darlehen steigt von 1.780 Euro auf 1.950 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, zugleich erhöht sich der Tilgungsnachlass von 15 auf 25 Prozent..

Für den Mietwohnungsmarkt ist auch eine andere Änderung von Bedeutung, die am 1. Juni in Kraft getreten ist: Solingen gehört seitdem zu den Städten, in denen die Kappungsgrenze bei Bestandsmieten auf 15 Prozent abgesenkt wird. Mit der Kappungsgrenzen-Verordnung können Landesregierungen auf die Situation im Wohnungsmarkt reagieren. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt (BGB, Paragraph 558), dass die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden kann (Kappungsgrenze).

Ausbau der öffentlichen Wohnbauförderung

Dort, wo die Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen knapp wird, ist jedoch eine Absenkung auf 15 Prozent möglich. Wo das gelten soll, legt das Land per Rechtsverordnung fest (Gebietskulisse). In diese Gebietskulisse gehört jetzt auch Solingen. Auf dieser Grundlage wird auch die öffentliche Wohnbauförderung ausgebaut. Zu den Änderungen informiert die Verwaltung auch in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Wohnungswesen, Senioren und Beschäftigungsförderung am kommenden Dienstag, 18. Juni, 17 Uhr, im Theater und Konzerthaus.

Volksbank Bergisches Land
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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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