Start Aktuelles Restaurants dürfen ab Montag wieder öffnen

Restaurants dürfen ab Montag wieder öffnen

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Resturants blieben aufgrund des Coronavirus in den vergangenen Wochen leer. Das soll sich ab Montag wieder ändern. (Archivfoto: © Martina Hörle)
Resturants blieben aufgrund des Coronavirus in den vergangenen Wochen leer. Das soll sich ab Montag wieder ändern. (Archivfoto: © Martina Hörle)
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SOLINGEN (red) – In den kommenden Tagen und Wochen werden die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus stufenweise gelockert, so das Rathaus in einer aktuellen Mitteilung. Ordnungsdezernent Jan Welzel kritisierte den „mehr als kurzfristigen Versand“ der neuesten Fassung der Landesverordnung: „Rechtskräftige Informationen, auf die die Bürgerinnen und Bürger seit Donnerstag warten, erst am Samstag um 8 Uhr morgens zu verschicken, ist wenig serviceorientiert.“

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Neue Verordnung wird ab Montag umgesetzt

Um so mehr, als die neue Verordnung ab Montag umgesetzt werden soll und es dann auf die Verantwortung jedes einzelnen Bürgers ankomme, die Hygiene-, Abstands- und Schutzregeln weiterhin gewissenhaft zu befolgen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Veränderungen.

Kontaktbeschränkungen

Ab dem 11. Mai dürfen sich die Angehörigen zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen (Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von anderthalb Metern gilt weiterhin – wie auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Sport und Freizeit

Seit dem 7. Mai sind die Solinger Spielplätze wieder geöffnet. Die Begleitpersonen werden gebeten, Abstands- und Hygieneregeln eigenverantwortlich einzuhalten. Seit dem 9. Mai ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlaubt, Die Freisportanlagen sind in Solingen wieder geöffnet. Grundsätzlich darf jede Sportart ausgeführt werden, solange der Abstand von anderthalb Metern zwischen den Personen eingehalten wird. Bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, zum Beispiel Fußball, darf es deshalb keine Wettkampfsimulationen und Spiele geben.

Die Bolzplätze bleiben zunächst geschlossen, da sie nicht kontaktlos genutzt werden können. Über die sportliche Nutzung hinaus ist der Aufenthalt in und auf den Anlagen nicht erlaubt, auch Zuschauer dürfen nicht hinein. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren in Begleitung eines Erwachsenen. Umkleide- und Duschräume bleiben geschlossen. Sportanlagen wie Klingentrail, Skateranlagen, Beachvolleyballfelder oder Bouleplätze sind geöffnet. Schilder weisen überall auf die Abstands- und Hygieneregeln hin. Der Reitsport ist ab sofort auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab dem 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Ab dem 20.Mai dürfen Freibäder unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene grundsätzlich öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Im Freibad Heide laufen derzeit die Vorbereitungen für die Öffnung; ein konkreter Öffnungstermin steht derzeit aber noch nicht fest. Zunächst wird ein Konzept erarbeitet, das die strengen Auflagen beschreibt. Auch die Zahl der Gäste wird begrenzt.

Das Familienbad Vogelsang wurde neu gebaut und im März 2019 eröffnet. (Foto: © Bastian Glumm)
Das Familienbad Vogelsang wurde neu gebaut und im März 2019 eröffnet. (Foto: © Bastian Glumm)

Hallenbäder öffnen demnächst wieder

Die Landesregierung hat angekündigt, dass es ab dem 30. Mai wieder möglich sein wird, Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt auszuüben. Auch Sport in geschlossenen Räumen wird damit wieder erlaubt, sportliche Wettbewerbe von Kindern, Jugendlichen und Amateuren können stattfinden. Umkleide- und Sanitäranlagen werden wieder geöffnet. In Solingen öffnen auch die Bolzplätze wieder.

Grundsätzlich können auch Hallenbäder wieder öffnen. Ein konkreter Öffnungstermin für das Familienbad Vogelsang werde in Kürze bekannt gegeben, so die Stadtverwaltung. Zurzeit wird ein Konzept erstellt, das die strengen Auflagen beschreibt. So muss die Zahl der Gäste begrenzt werden. Das Sportbad Klingenhalle öffnet zu Beginn des neuen Schuljahres im August 2020. Hier werden zurzeit Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt.

Gastronomie, Hotels, Tourismus

Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbisse, (Eis-) Cafés, öffentlich zugängliche Mensen und Kantinen können wieder öffnen. Sie müssen aber die Hygiene- und Infektionsschutzstandards beachten, die in der Anlage zur Coronoaschutzverordnung beschrieben werden. Dazu ghört unter anderem, dass zwischen den Tischen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss, außerdem dürfen an einem Tisch nur Personen sitzen, die zu einer Familie oder zu maximal zwei häuslichen Gemeinschaften gehören.

Ab dem 18. Mai ist die Übernachtung zu touristischen Zwecken in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben sind grundsätzlich wieder möglich, aber nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Auch Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze dürfen zu touristischen Zwecken nur von Personen genutzt werden, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgenommen sind dauerhaft angemietete oder im Eigentum befindliche Immobilien oder Wohnwagen.

Hygiene- und Infektionsstandards, die in der Anlage zur Coronaschutzverordnung beschrieben sind, müssen unbedingt beachtet werden. Reisebusreisen sind weiterhin untersagt.

Ab dem 30. Mai (Pfingsten) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen können. Ausgenommen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

Einkauf und Versorgung

Ab dem 11. Mai dürfen Geschäfte unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche) wieder öffnen.
Auch Kosmetik und Maniküre ist wieder erlaubt, Nagelstudios können öffnen. Sie müssen aber festgelegte Hygiene- und Infektionsschutzstandards beachten, die in der Anlage zur Coronaschutzverordnung beschrieben sind. Tätowieren ist auch weiterhin unzulässig, Tatoo-Studios bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Ärzte und Gesundheitswesen

Einrichtungen des Gesundheitswesens können unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben. Hierzu gehört auch medizinisch verordnete Physiotherapie. Auch Blutspende-Termine können unter verschärften Hygiene-Vorkehrungen durchgeführt werden.

Die Kindernotfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) findet nicht mehr am Klinkum statt, sondern wird auf niedergelassene Praxen verlagert. (Symbolfoto: © Bastian Glumm)
Die Kindernotfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) findet nicht mehr am Klinkum statt, sondern wird auf niedergelassene Praxen verlagert. (Symbolfoto: © Bastian Glumm)

Der Stadtdienst Gesundheit weist darauf hin, dass die Kinder-Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihre Dienste derzeit nicht im Klinikum anbietet, sondern in den Praxen bestimmter niedergelassener Kinderärzte. Der diensthabende Arzt ist unter der bundesweit einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu ermitteln unter Telefon: 116 117.

Hochzeiten

Standesamtliche Trauungen sind in Haus Kirschheide ab sofort wieder mit acht Personen inklusive der Brautleute möglich.

Bestattungen

Eine Beisetzung darf auf allen Solinger Friedhöfen nur unter freiem Himmel und unter Wahrung der Abstandsregelung stattfinden. Auch am Grab muss einen Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden. Auch wenn zu Zeiten der Corona-Pandemie Beschränkungen notwendig sind, soll die Regelung doch ermöglichen, dass verstorbene Menschen in einem würdigen und angemessene Rahmen bestattet werden. Nähere Informationen geben die einzelnen Friedhofsverwaltungen.

Kirchen

Seit dem 1. Mai können in Nordrhein-Westfalen wieder Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung stattfinden. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben hierfür umfassende und präzise Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln aufgestellt.

Umzüge

Umzüge müssen nicht mehr angemeldet werden. Es gilt jedoch nach wie vor auf Hygiene zu achten und Abstand voneinander zu halten. Anworten auf häufig gestellte Fragen vor allem im Bereich von Fitness-Studios und der Gastronomie gibt es auf der städtischen Homepage: www.solingen.de/de/inhalt/coronavirus-massnahmen/

Weitere Infos zur Gastronomie gibt es  zudem bei der Dehoga unter https://www.dehoga-nrw.de/dehoga-nrw/umgang-mit-coronavirus/lockerungen-das-muessen-sie-wissen/

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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