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SenVital: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kein Tabu

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Koordinatorin und Palliativfachkraft Hannelore Schmid vom Palliativen Hospiz Solingen hielt einen interessanten Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. (Foto: © Martina Hörle)
Koordinatorin und Palliativfachkraft Hannelore Schmid vom Palliativen Hospiz Solingen hielt einen interessanten Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. (Foto: © Martina Hörle)
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SOLINGEN (mh) – Im Café Dröppelmina, dem Kommunikationstreff des Seniorenparks SenVital, ging es am Dienstagnachmittag um ein ganz wichtiges Thema: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Hannelore Schmid, Palliativfachkraft und Koordinatorin vom Palliativen Hospiz Solingen, hatte eine Menge wichtiger Informationen für die Gäste mitgebracht.

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„Gemeinsam mit drei Kolleginnen berate ich Menschen zu Situationen in der letzten Lebensphase“, schilderte sie ihre Arbeit. „Wir beraten zu Patientenverfügungen und schulen unsere vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter.“ Die Nachfrage zu diesem Thema sei enorm, meinte Schmid. Eine der Aufgaben sei es auch, das Thema Sterben, Tod und Trauer an die Öffentlichkeit zu bringen. Viel zu oft werde es noch tabuisiert.

Thema nicht tabuisieren

„Mittlerweile ändert sich das Verhalten Gott sei Dank deutlich“, stellte die Koordinatorin fest. „Die Menschen sprechen viel mehr darüber, informieren sich, was sie im Vorfeld regeln können.“ Ein großer Teil dieser Informationen und Beratungen fällt in den Aufgabenbereich der Ehrenamtler. Sie fungieren als Begleiter im Hospiz und in den Familien. „Das Ehrenamt ist die Säule der Hospizbewegung“, betonte die Fachfrau. „Die Hospizbewegung ist die größte Bürgerbewegung seit Gründung der Grünen. 100.000 Ehrenamtler sind mittlerweile in ganz Deutschland tätig, und das Interesse an dieser Arbeit ist hoch.“

Gerne beantwortete Hannelore Schmid Fragen und prüfte auch vorhandene Unterlagen. (Foto: © Martina Hörle)
Gerne beantwortete Hannelore Schmid Fragen und prüfte auch vorhandene Unterlagen. (Foto: © Martina Hörle)

Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zwischen Gästen und Mitarbeitern. Viele hatten bereits eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung abgeschlossen. Bei anderen galt es, zahlreiche Fragen zu klären. Hannelore Schmid beantwortete alles ausführlich und gab anhand von praktischen Beispielen wertvolle Tipps. „Grundsätzlich sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zwei getrennte Dokumente, die aber inhaltlich zusammengehören. Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihre Angelegenheiten zu regeln und rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen.“

100.000 Ehrenamtler in Deutschland tätig

Eine solche Vollmacht kann man bei der Stadt bekommen. Vorab gibt es dort eine umfassende und ausführliche Beratung. Wem sollte man eine solche Vollmacht erteilen? Gibt es Untervollmachten? Sollte man die Vollmacht splitten? Alle diese Fragen werden ganz individuell geklärt und aufgeschrieben. Im Anschluss daran wird das Dokument versiegelt und dem Betreffenden ausgehändigt. Einige Zeit später erhält er mit der Post eine Vorsorgekarte. Der Ausweis, der nicht größer als eine Scheckkarte ist, sollte immer mitgeführt werden, so dass im Ernstfall der oder die Ansprechpartner bekannt sind.

Wer eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt hat, bekommt später eine Ausweiskarte im Scheckkartenformat. Diese sollte man ständig mit sich führen, damit im Ernstfall die Ansprechpartner sofort bekannt sind. (Foto: © Martina Hörle)
Wer eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt hat, bekommt später eine Ausweiskarte im Scheckkartenformat. Diese sollte man ständig mit sich führen, damit im Ernstfall die Ansprechpartner sofort bekannt sind. (Foto: © Martina Hörle)

Für die Patientenverfügung können sich Interessierte beispielsweise an das Palliative Hospiz wenden und sich hier intensiv mit der Thematik auseinandersetzen. Diese Verfügung ist wohl das stärkste Instrument der Selbstbestimmung, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Neben den vorgefertigten Verfügungen sind zusätzliche individuelle Ergänzungen problemlos möglich, so dass jeder die eigene Vorstellung von Leben, Krankheit und würdevollem Sterben durchsetzen kann. Das Dokument verbleibt im Original beim Betreffenden, sollte aber in Kopie an den Hausarzt gehen und ebenfalls an den- oder diejenigen, die mit der Vorsorgevollmacht betraut sind.

Person des Vertrauens wählen

Schmid betonte, wie sinnvoll eine solche Verfügung in jedem Lebensalter sei. „Ganz wichtig ist es, sich gut zu überlegen, wen man als Person seines Vertrauens bestimmt, um seinen Willen gegenüber Dritten zu vertreten und für die Umsetzung der Patientenverfügung Sorge zu tragen. Das sind nicht unbedingt immer die engsten Angehörigen, die hiermit manchmal emotional überfordert sind“, gab sie zu bedenken.

Ein hochinteressantes Thema und immer brandaktuell. Weitere Informationen sowie Ansprechpartner beim Palliativen Hospiz gibt es hier. Ansprechpartner bei der Betreuungsstelle Solingen finden Sie unter diesem Link.

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Martina Hörle, geprüfte Betriebswirtin, ist freiberuflich als Text-/Fotojournalistin und Autorin tätig. Sie organisiert kulturelle Veranstaltungen und hat im Herbst 2014 die Solinger Autorenrunde ins Leben gerufen.

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