SOLINGEN (red) – Die Stadt Solingen könnte ihr Verfahren zur Vergabe der Wochenmärkte wieder aufnehmen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW beabsichtigt im Rechtsschutzverfahren der Deutschen Marktgilde gegen die Stadt Solingen, in zweiter Instanz zu Gunsten der Stadt zu entscheiden. Danach müsste die Stadt die Marktplätze für die Wochenmärkte nicht der Deutschen Marktgilde zur Verfügung stellen.
Stadt leitete ein zweites Verfahren ein
Da in einem ersten Vergabeverfahren zwei Bewerber punktgleich abgeschnitten hatten, leitete die Stadt ein zweites Verfahren ein, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen zu können. Dagegen hatte die Marktgilde, die bundesweit Märkte ausrichtet, ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angestrengt und sich in zweiter Instanz an das OVG in Münster gewandt.
Antrag der Deutschen Marktgilde wurde abgelehnt
Dort fiel nun die Entscheidung, den Antrag der Marktgilde abzulehnen. Damit kann die Stadt das Vergabeverfahren unter Beachtung der Auflagen aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom Mai 2021 nun wieder aufnehmen.