SOLINGEN (red) – Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung überarbeitet, teilt am Montagnachmittag die Stadtverwaltung mit . Dadurch gelten ab Dienstag schärfere Auflagen für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte. Diese Geschäfte müssen jetzt ebenfalls die Regeln zur Terminvereinbarung und zur Quadratmeterbegrenzung berücksichtigen, die bereits für den sonstigen Einzelhandel gegolten hatten.
Reaktion auf Urteil des OVG Münster
Damit reagierte die Landesregierung schnell auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster. Denn dieses hatte die Corona-Beschränkungen am Montag für unrechtmäßig erklärt und somit vollständig aufgehoben. Die Richter hatten dies mit einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz begründet.
Überarbeitete Corona-Schutzverordnung ab 0 Uhr in Kraft
Durch die Korrektur in der Corona-Schutzverordnung, die um 0 Uhr in Kraft tritt, besitzen die Beschränkungen im Einzelhandel damit ab Dienstag wieder Gültigkeit und sind ab dann auch auf Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte ausgeweitet. Erstaunt kommentiert Solingens Rechtsdezernent Jan Welzel die Entwicklung in Düsseldorf und Münster: „Wir erleben hier gerade Gesetzgebung im Echtzeit-Takt.“