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Nordrhein-Westfalen (red) – Gestern wurde verkündet: „Landesregierung fördert Digitalisierung im Handel, im Gastgewerbe und in der touristischen Wirtschaft mit zehn Millionen Euro“. Unternehmen in Nordrhein-Westfalen wurden gestern mit neuen Zuschüssen „überrascht“, die für die Gastronomie und den Einzelhandel von großem Interesse sein könnten.
„Chancen der Digitalisierung“
Die Landesregierung möchte durch die neuen Zuschüsse erreichen, dass der stationäre Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen die „Chancen der Digitalisierung“ konsequent nutzt und im zunehmenden Wettbewerb – insbesondere mit dem Onlinehandel – gestärkt wird. Die Zuschüsse richten sich daher klar auf den Ausbau digitaler Maßnahmen wie:
- Der Erstellung einer eigenen Website
- Dem Aufbau eines Onlineshops
- Digitalisierungs-Workshops
- und viele weitere Maßnahmen
Die Digitalagentur AWEOS steht mit ihren Schwerpunkt-Leistungen (SEO und Webdesign) genau im Fokus der Zuschüsse: „Die neuen Zuschuss-Programme sind gute Maßnahmen, um mit gestärkten Digitalmaßnahmen aus der Pandemie zu gehen. Vielen Gastronomen oder Einzelhändlern fehlt es noch an einer eigenen Website oder der durch Suchmaschinenoptimierung erreichten Aufmerksamkeit. Das lässt sich jetzt mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 Euro gut angehen. Uns erreichten bereits die ersten Anfragen diesbezüglich“, sagt Simon Bluhm, Prokurist und Vertriebsleiter der AWEOS GmbH in Solingen.
Der Unterstützungsbedarf ist weiterhin groß. Viele Gastronomen und Händler können notwendige Digitalisierungsschritte nur schwer allein finanzieren. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet daher zur Unterstützung des stationären Einzelhandels einen weiteren Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken – NRW-Digitalzuschuss Handel“ und zur Unterstützung der Gastronomie und Hotellerie „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“.
Weitere Details zu den beiden Zuschuss-Programmen:
Simon Bluhm bewertet die neuen Zuschüsse aber nicht ausschließlich positiv: „Wir sehen aktuell ein großes Problem im geschädigten Image solcher Zuschüsse durch das damalige Soforthilfe-Chaos. Wir haben persönliche Gespräche mit vielen Gastronomen und Einzelhändlern geführt, die auch solche nicht rückzahlbaren Zuschüsse nicht wahrnehmen, aus Angst doch Rückzahlungen tätigen zu müssen. Hier sollte die Landesregierung nachbessern. Ein guter erster Schritt wäre auch, dass Agenturen wie der unseren solche Zuschüsse früher angekündigt werden. Wir werden von neuen Förderprogrammen ebenso überrascht wie die Einzelhändler und Gastronomen.“
Wer Unterstützung bei der Beantragung der Zuschüsse benötigt, kann sich gerne an Simon Bluhm von der Digitalagentur AWEOS wenden.
E-Mailadresse: simon@aweos.de
Website: https://aweos.de