SOLINGEN (red) – Mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die am heutigen Freitag in Kraft tritt, passt die Stadt Solingen die Zugangsbedingungen für ihre eigenen Veranstaltungen an: Es greift ab sofort die 3-G-Regel. Damit können also Genesene, Geimpfte und auch getestete Personen (Nachweis einer offiziellen Teststelle) Veranstaltungen besuchen oder an ihnen teilnehmen.
2-G-Plus-Regel weitgehend aufgehoben
Bislang hatte die Stadt auf die 2-G-Plus-Regel gesetzt. Diese wird aufgrund der aktuellen Entwicklung aber nun weitgehend aufgehoben und gilt nur noch in Ausnahmefällen bei speziellen Veranstaltungsformaten – etwa bei der Teilnahme an Tanzveranstaltungen, weil hier eine besondere Nähe gegeben ist. So sieht es die Corona-Schutzverordnung vor.