Start Aktuelles Bienenseuche: Stadt Solingen erweitert Sperrbezirk

Bienenseuche: Stadt Solingen erweitert Sperrbezirk

0
Die Amerikanische Faulbrut der Bienen ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie verbreitet sich schnell von einem Bienenvolk zum nächsten und kann so zu Tierverlusten führen. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Die Amerikanische Faulbrut der Bienen ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie verbreitet sich schnell von einem Bienenvolk zum nächsten und kann so zu Tierverlusten führen. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

Anzeige

Anzeige

SOLINGEN (red) – In Bienenbeständen im Stadtgebiet Solingen hat sich die Amerikanische Faulbrut (AFB) weiter ausgebreitet. Die anzeigepflichtige Tierseuche befällt die Brut von Honigbienen. Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) hat bereits im Mai einen Sperrbezirk eingerichtet und entsprechende Schutzmaßnahmen angeordnet. Weil sich die Bienenkrankheit inzwischen auf weitere Bestände ausgebreitet hat, ist der Sperrbezirk jetzt erweitert worden.

Strenge Auflagen im Sperrbezirk

Der Sperrbezirk umfasst Teile von Wald, Gräfrath, Mitte, Höhscheid, Ohligs und Aufderhöhe. Eine genaue Karte ist auf der Website der Stadt www.solingen.de verlinkt. Innerhalb des Sperrbezirks gelten strenge Auflagen für den Umgang mit Bienenvölkern und Imkereigeräten. So dürfen unter anderem Bienenstände, Bienenvölker, benutzte Gerätschaften nicht von ihrem Standort entfernt werden, auch dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk verbracht werden.

Alle Imker – auch Hobby-Imker – sind aufgerufen, ihre Bienenvölker beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung

Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung, die ausschließlich die Brut von Honigbienen befällt. Für den Menschen besteht keinerlei Gesundheitsgefahr. Der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Wichtig ist jetzt eine konsequente Bekämpfung der Seuche, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Zur Eindämmung kommen gesetzlich geregelte Maßnahmen wie das Kunstschwarmverfahren zum Einsatz. Die betroffenen Imkereien werden tierseuchenrechtlich betreut und im Schadensfall entschädigt.

Für Fragen steht das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Volksbank Bergisches Land
Anzeige
Vorheriger ArtikelSolingen: Hallenbad Vogelsang eingeschränkt geöffnet
Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein