SOLINGEN (red) – Für die kommende fünfjährige Amtszeit von 2019 bis 2023 sucht die Stadt Solingen wieder Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt als Schöffin oder Schöffen. Sie können zwischen dem Amtsgericht Solingen und dem Landgericht Wuppertal wählen, gesucht werden auch jeweils Jugendschöffen. Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
An der Seite hauptamtlicher Richter
Schöffen sitzen an der Seite hauptamtlicher Richterinnen und Richter in Gerichtsverhandlungen, hören Angeklagten, Zeugen, Staatsanwälten und Verteidigern zu, lernen juristisches Handwerkszeug kennen und entscheiden mit darüber, ob eine Strafe ausgesprochen wird, und wenn ja, welche. Für Neulinge in diesem Amt werden regelmäßig Seminare angeboten.
Bewerbungsformulare liegen in den Bürgerbüros aus
Voraussetzung für das interessante und verantwortungsvolle Ehrenamt ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Man muss seinen Wohnort in Solingen haben und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und maximal 69 Jahre alt sein. Bewerbungsformulare liegen in den Bürgerbüros aus. Weitere Infos sowie Bewerbungsformulare sind aber auch auf der Internetseite der Stadt Solingen zu finden. Bewerbungsschluss ist der 15. April. Telefonische Auskünfte kann man unter der den Telefonnummern 290-6460 und für Jugendschöffen unter 290-5266 erhalten.