WUPPERTAL (bgl) – Die Aufgabe der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wuppertal bleibt schwierig. Was hat sich wirklich an jenem 3. September 2020 in der Wohnung an der Hasseldelle abgespielt? Und vor allen Dingen: Warum? Angeklagt ist eine 28-jährige Solingerin. Ihr wird vorgeworfen, an jenem schicksalhaften Tag fünf ihrer sechs Kinder ermordet zu haben (wir berichteten). Die Frau schweigt jedoch ungebrochen zu den Vorwürfen, so dass die Kammer während der letzten Verhandlungstage weiter versuchte, etwas mehr Licht ins Dunkel der Vergangenheit und auch des seelischen Zustandes der Solingerin zu bringen.
Selbstverletzende Handlungen und Depressionen
Am Montag wurde eine 67-jährige Frau in den Zeugenstand gerufen. Sie war bis vor sieben Jahren in Mönchengladbach bei der Kriminalpolizei für Sexualdelikte zuständig und im Rahmen der Strafanzeige der Angeklagten gegen jenen Bekannten zuständig, der die 28-Jährige als Kind im Haus der Großmutter sexuell bedrängt haben soll. Die ehemalige Kriminalbeamtin hatte jedoch aufgrund der Vielzahl der bearbeiteten Delikte keine Erinnerungen mehr an jenen Fall. Fest stehe jedoch, dass der mutmaßliche Peiniger zum fraglichen Zeitpunkt inhaftiert war und die Tat somit nicht vollzogen haben konnte.
Am Dienstag wurde der Psychotherapeut als Zeuge geladen, der die Angeklagte während ihres Aufenthaltes in einer psychiatrischen Einrichtung in Viersen zwischen 2005 und 2008 immer wieder behandelte. Im Rahmen einer Notfallbehandlung habe er damals erstmals Kontakt zur Angeklagten gehabt. Diese wurde laut seiner Aussage mit schweren Depressionen, psychotischem Erbrechen, selbstverletzenden Handlungen und als Schulschwänzerin in die Klinik aufgenommen.
Psychotherapeut: „Sie war immer in Not“
Die heute 28-Jährige sei in der 5 und in der 6. Klasse eine gute Schülerin gewesen. In der 7. Klasse brachen ihre Leistungen jedoch plötzlich ein. Berichte über Mobbing folgten. Nach einem Schulwechsel sei es zunächst besser geworden, das aber nur für eine kurze Zeit. Die etwa acht regulären Sitzungen mit dem Psychotherapeuten wurden immer wieder von Notfallaufnahmen unterbrochen: „Sie war immer in Not, jedes Gespräch war dramatisch!“.
Ihr Vater war nie an den Gesprächen beteiligt. Die Mutter sei damals stets die feste und wichtigste Bezugsperson für die Angeklagte gewesen. Von Übergriffen des Vaters habe sie dem Therapeuten nie berichtet, aber von jenen des Bekannten: „Die Schilderung des Missbrauchs war durch die Jugendliche sehr glaubhaft, sie berichtete unter Tränen, es fiel ihr sichtlich schwer“, gab der Zeuge am Dienstag zu Protokoll.
Die therapeutische Behandlung wurde im Juni 2008 abgebrochen. Der Psychotherapeut sei sich sicher, so seine Aussage, dass sie als Jugendliche traumatisiert gewesen sei. Die Hintergründe seien indes unklar. In der Gesamtschau verglich der 70-Jährige das Verhalten der damals Jugendlichen mit einer Borderline-Störung.
Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt
Zehn weitere Verhandlungstermine wurden von der Kammer festgesetzt, ein Urteil gegen die angeklagte Solingerin wird nicht vor Oktober erwartet. Die Verhandlung wird am kommenden Freitag vor dem Landgericht Wuppertal fortgesetzt.