SOLINGEN (red) – 270 Euro für Alleinstehende, 350 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt sowie 70 Euro für jedes weitere Haushalts-Mitglied: In dieser Höhe steht Menschen, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, eine Heizkosten-Pauschale zu. „Bei gleicher Identität von Wohngeldberechtigtem und Kontoinhaber wird diese Summe voraussichtlich in der kommenden Woche automatisch auf das uns bekannte Konto überwiesen“, erläutert Petra Kohllöffel.
Separater Antrag nicht erforderlich
Die Abteilungsleiterin Wohngeld ergänzt, dass ein separater Antrag nicht erforderlich sei. Nur wenn Empfänger und Kontoinhaber nicht identisch sind oder die Heizkostenpauschale bis Anfang September noch nicht auf dem Konto eingegangen ist, können sich die Klienten per Mail an wohngeldstelle@solingen.de oder telefonisch bei 290-2425 melden. „Dazu benötigen wir die Wohngeldnummer und eine Kopie der Kontoausszüge von August 2022″, so Kohllöffel.
Stadtdienst-Leiterin Juliane HIlbricht legt den Empfängern der Heizkostenpauschale eindringlich ans Herz, diese denn auch für die steigenden Energiekosten zu nutzen. So könnten die Abschläge beim Energieversorger erhöht oder das Geld für die Jahresendabrechnung zurückgelegt werden. Wer diese trotz der Heizkostenpauschale nicht bezahlen könne, sollte sich unbedingt an die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle wenden, so Hilbricht. „Andernfalls droht der Gashahn zugedreht zu werden.“
In Einzelfällen werden Darlehen gewährt
INFO: Die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe berät bei Energieschulden und kann in Einzelfällen Darlehen gewähren, um Strom- und Gassperren zu verhindern. Erreichbar ist die Fachstelle unter der Telefonnummer: 290-2220 oder per Mail an zfs.verwaltung@solingen.de.