
SOLINGEN (red) – Die Bergische Industrie- und Handelskammer (IHK) hat einen wichtigen Erfolg im internationalen Markenschutz erzielt: In Indien wurden zwei Markenanmeldungen abgewiesen, die unrechtmäßig das geschützte Herkunftswort „Solingen“ nutzten. Das indische Patent- und Markenamt gab den von der IHK eingelegten Widersprüchen statt und wies die Anmeldungen zurück. Die Entscheidungen sind mittlerweile rechtskräftig.
Die Marke „Solingen“ genießt weltweiten Schutz
Der Begriff „Solingen“ steht weltweit für qualitativ hochwertige Schneidwaren und ist markenrechtlich in 41 Ländern eingetragen. Darüber hinaus genießt die Bezeichnung durch internationale Verträge, wie etwa den TRIPS-Vertrag (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights), zusätzlichen Schutz. Dieser Vertrag ist Bestandteil des Regelwerks der Welthandelsorganisation (WTO) und gilt in der großen Mehrheit der Mitgliedsstaaten – darunter auch Indien.
Zur Durchsetzung der Rechte arbeitete die IHK in diesem Fall mit der Berliner Fachkanzlei InDe-Rechtsanwälte Dr. Hartmann zusammen, die auf internationales Markenrecht spezialisiert ist. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zeige, wie wichtig der gezielte Einsatz juristischer Expertise ist, um den Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen auch außerhalb Europas zu gewährleisten, so die IHK in einer Medienmitteilung.
Bedeutung des Markenschutzes für regionale Qualitätsprodukte
Mit dem Erfolg in Indien setzt die IHK ein klares Zeichen gegen den Missbrauch des Namens „Solingen“ und unterstreicht die Bedeutung des internationalen Markenschutzes für regionale Qualitätsprodukte.