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Klinikum: Gelockerte Besuchsregeln für Langzeitpatienten

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Besucher, Patienten und Mitarbeiter werden durch einen einzigen Zugang in die Eingangshalle des Klinikums geführt. Eine Spur fungiert als Ausgang. (Foto: © Bastian Glumm)
Besucher, Patienten und Mitarbeiter werden durch einen einzigen Zugang in die Eingangshalle des Klinikums geführt. Eine Spur fungiert als Ausgang. (Foto: © Bastian Glumm)
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SOLINGEN (red) – Das Klinikum lockert vorsichtig die Besuchsregelung. Ab Mittwoch, dem 3. Februar, dürfen Patientinnen und Patienten auf den Normalstationen, die mehr als sechs Tage stationär behandelt werden, ab dem siebten Aufenthaltstag wieder einen Besuch empfangen. Die Patienten werden von den Fachpflegekräften auf die Besuchsmöglichkeit angesprochen.

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Ein festes Zeitfenster wird zugewiesen

Ihnen wird dann ein festes Zeitfenster zugewiesen, das sie ihren Angehörigen mitteilen können. Es darf am Tag ein Besucher pro Patient für maximal 45 Minuten kommen. Es wird darauf geachtet, dass sich in jedem Patientenzimmer nur ein Besucher aufhalten darf. Und das Tragen von medizinischem Mundschutz ist Voraussetzung, um das Klinikum und das Patientenzimmer auf der Station betreten zu dürfen.

„Gerade bei längerem klinischen Aufenthalt ist der Kontakt zur Familie oder Angehörigen ein wichtiger Wohlfühlfaktor. Mit Unterstützung unseres Fachpersonals im Eingangsbereich und auf den Stationen wollen wir die Besuche für alle möglichst sicher gestalten. Aus diesem Grund appelliere ich an die Kooperationsbereitschaft unserer Patienten und der Angehörigen, insbesondere die vorgegebenen Besuchszeiten sowie die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und den medizinischen Mundschutz während des gesamten Besuches zu tragen“, erklärt der Medizinische Geschäftsführer des Klinikums, Prof. Dr. Thomas Standl.

Ausnahmen in verschiedenen Bereichen

Ausnahmen bleiben weiterhin die Bereiche Geburtshilfe, Kinderstation, Intensivstationen und Palliativstation. Im Kreißsaal ist eine Begleitperson zum Geburtsvorgang zugelassen. Den Vätern ist es einmal am Tag gestattet, ihre Partnerin und ihr Kind für eine Stunde auf der Neugeborenenstation zu besuchen. Patienten unter 16 Jahren, die auf der Kinderstation versorgt werden, dürfen von einer Begleitperson besucht werden.

Auf den Intensivstationen und in der Palliativ-Abteilung werden die Besuche wie bisher mit dem Stationspersonal abgesprochen. Dies gilt auch für die Begleitung zu wichtigen Therapie-Zielgesprächen sowie für die Sterbebegleitung.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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