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SOLINGEN (red) – Die Baubranche boomt nach wie vor. In Solingen wird viel gebaut, die Nachfrage nach attraktiven Wohnangeboten steigt. Investoren ergreifen die Chancen und nutzen vorhandene Fördermittel für Konzeption und Umsetzung neuer Wohnbauprojekte. Interessierte Mieter müssen bei einer Zusage schnell reagieren und einen Mietvertrag unterzeichnen. In den allermeisten Fällen wird dieser sich vom dem ihrem alten Vertrag unterscheiden. Es ist deswegen immer ratsam, sich über die geltenden Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter zu informieren.
Höhere Anreize für Investoren gelten für sozialen Wohnungsbau
Das Land hat kürzlich Solingen bezüglich der möglichen Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau hochgestuft, um damit die Bautätigkeit weiter anzukurbeln. Die finanziellen Anreize animieren Investoren dazu, neuen Wohnraum zu schaffen. Daran gebunden sind höchstens zulässige Mietpreise sowie die Festlegung der möglichen Mieter-Klientel. So dürfen in öffentlich geförderte Wohnungen ausschließlich Personen mit Wohnberechtigungsschein einziehen, der bestimmte finanzielle Verhältnisse bescheinigt. Sie profitieren von vergünstigten Mieten.
Mietspiegel für nicht mietpreisgebundene Wohnungen heranziehen
Wer keinen Wohnberechtigungsschein erhält, sucht auf dem freien Wohnungsmarkt nach Wohnraum. Dabei hilft der Mietspiegel dabei, die ortsübliche Miete einzuschätzen, um die Angemessenheit der veranschlagten Miete für ein Objekt bewerten zu können. Der Mietspiegel wird von einigen Stadtverwaltungen herausgegeben und kann beispielsweise in Wuppertal an dieser Stelle unter „Links und Downloads“ abgerufen werden. In Solingen wird der Mietspiegel nicht von der Stadt erstellt und ist deshalb dort auch nicht erhältlich.
Er kann gegen Gebühr bei einem dieser Vereine angefordert werden:
• Mieterverein Solingen-Hilden e.V.
• Haus- und Grundeigentümerverein Solingen e.V.
• Haus- und Grund Eigentümerverein Solingen-Ohligs e.V.
Wer eine Wohnung mietet und schnell einen Vertrag zu unterzeichnet, ohne ihn sorgfältig zu prüfen, tut sich keinen Gefallen. Denn im Vertrag sind mitunter Klauseln enthalten, die nicht für jeden Mieter optimal sind.
1. Was sollten Mietinteressenten grundsätzlich beachten?
Grundsätzlich sollten potenzielle Mieter darauf achten, sich Zeit für die Vertragsansicht zu nehmen. In der Regel haben sie wenig Erfahrung im Umgang mit Vertragswerken, im Gegensatz zu einem Vermieter, der regelmäßig mit Verträgen arbeitet. Deshalb sollten Mietinteressenten grundsätzlich darauf bestehen, einen Mietvertrag zu prüfen, und zwar nicht vor Ort, sondern in Ruhe zuhause. Diesern Wunsch wird Ihnen in der Regel gewährt. Setzt der Vermieter eine enge zeitliche Frist mit dem Hinweis auf andere Mieter, die sofort unterschreiben würden, sind gesunde Zweifel an der Seriosität angebracht. Die oberste Regel lautet also: Lassen Sie sich nicht drängen!
Vermieter prüfen
Der Vermieter oder sein Verwalter ist Ansprechpartner für alle Belange rund um die Wohnung. Stimmt die Chemie, verläuft das Mietverhältnis reibungsloser und es entstehen keine Missverständnisse. Deshalb ist es für potenzielle Mieter ratsam, sich ein Bild von dem Vermieter bzw. seinem Ansprechpartner zu machen.
Wer eine Wohnung in Wuppertal und Umgebung sucht, wird dabei sicherlich auch auf GCP stoßen. GCP vermietet und verwaltet Wohnraum in ganz Deutschland, so auch hier. Mieter können über die Hausverwaltung eine virtuelle Wohnungsbegehung vereinbaren: Dabei werden sie live mit der Kamera durch eine Wohnung geführt. Das ist praktisch, wenn die Anreise kurzfristig nicht möglich ist und großes Interesse an der Wohnung besteht.
Positives Wohngefühl in guter Mietergemeinschaft
Der Verwalter kümmert sich grundsätzlich um attraktiven, bezahlbaren Wohnraum und hat dabei eine hohe Wohnqualität vor Augen. Darüber hinaus investiert GCP in die Gemeinschaft vor Ort. Sie bietet Serviceleistungen an und kümmert sich um eine positive Vernetzung der Mieter untereinander. Das bedeutet, dass die beispielsweise Mieter-Festen für mehr Kommunikation und Verbindung der Menschen untereinander sorgen.
Tipp: Eine Wohnung, die in einer freundlichen, aktiven Nachbarschaft liegt, trägt wesentlich zur Lebensqualität bei und sorgt für zufriedene Mieter und ein gutes Miteinander.
Wohnumfeld muss passen
Sind schulpflichtige Kinder in der Familie, ist eine naheliegende Grund- oder weiterführende Schule in der Nähe wichtig. Grundschulen sollten zu Fuß erreichbar sein, weiterführende Schulen sollten an das öffentliche Nahverkehrssystem angeschlossen sein. Das bedeutet, eine Bus- oder Bahnhaltestelle sollte in erreichbarer Nähe liegen.
Geschäfte, Ärzte & Co: Das sollte vor Ort sein
Supermarkt, Drogerie, Arzt und Apotheke gehören zu den wichtigsten Einrichtungen für den täglichen Bedarf. Sind sie vorhanden, lassen sich die alltäglichen Besorgungen rasch erledigen. Das sorgt für kurze Wege und mehr Freizeit.
2. Was sollte im Mietvertrag stehen?
Im Mietvertrag sollten Angaben zu den folgenden Aspekten geregelt sein:
• Anschrift des Mietobjekts
• Größe der Wohnfläche
• Angaben zu Nebenräumen
• Nutzungsmöglichkeit (gewerblich und/oder privat)
• Information zur Untervermietung neue Zahler Haustierhaltung
• Miethöhe/Staffelmiete – Mieter sollten sich über die Bedeutung der Kappungsgrenze informieren
• Mietdauer (befristet oder unbefristet)
• Nebenkostenabrechnung
• Schönheitsreparaturen
• Winterdienst
• bauliche Veränderungen durch den Mieter
• Mietkaution
• Energieausweis
Fehlt einer dieser Punkte, sollte geklärt werden, warum. Im Zweifel wenden sich potenzielle Mieter zwecks Unterstützung an den Mieterschutzbund.
3. Welche Pflichten haben Vermieter?
Mieter und Vermieter haben beide Rechten und Pflichten. Die wichtigsten Rechte eines Vermieters sind diese:
• Recht zur Mieterhöhung im gesetzlich festgelegten Rahmen
• Besichtigungsrecht der Mietwohnung im Notfall
• Weiterberechnung der Nebenkosten
• Erhalt der Mietzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt
die Pflichten sind vielfältiger als die Rechte und beziehen sich auf diese Aspekte:
• Verkehrssicherungspflicht
• Instandhaltung der vermieteten Wohnung bzw. Nutzflächen
• Pflicht zur Behebung von Mängeln und Schäden in der Bausubstanz
• Ruhegarantie
• Bereitstellung einer Heizung
• Offenlegung der Nebenkostenabrechnung
• Erstellung von Wohnungsgeberbestätigungen
• Kostenübernahme der Klingelanlage
• Bereitstellung der Hausordnung
Ein Vermieter darf die Wohnung eines Mieters nicht unangekündigt besuchen, kleine Haustiere verbieten, ohne vorheriger Mahnung kündigen oder die Trocknung von Wäsche verbieten.
4. Welche Rechte und Pflichten haben Mieter?
Die Rechte und Pflichten des Mieters sind relativ überschaubar. Die wichtigsten Rechte im Überblick:
• Wohnrecht bzw. die Nutzung der Mieträume gemäß vertraglicher Vereinbarung
• Mieter dürfen jeder Person den Zutritt zu den gemieteten Räumen verwehren, das betrifft auch den Vermieter; Ausnahme nur im Notfall (zum Beispiel bei Brand, Einbruch, Überflutung).
• Recht auf Nutzung von Haushaltsgeräten wie Trockner, Spülmaschine, Waschmaschine
• Recht zur Haltung von Tieren unter bestimmten Bedingungen
Die wichtigsten Pflichten des Mieters sind dieser:
• Mietzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in vereinbarter Höhe
• Einhaltung der Hausordnung
5. Welche Vorschriften sind erlaubt?
Manch Mietverträge enthalten kuriose Klauseln, die bei Licht besehen unwirksam sind. Welche Vorschriften erlaubt sind, zeigt die folgende Auflistung:
• Recht zu Tierhaltung wird auf Kleintiere beschränkt
• Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet
• Abrechnung von Wasserkosten pro Kopf, wenn kein Wasserzähler installiert ist
• Rauchverbot im Treppenhaus
• Übernahme von Bagatellreparaturen bis zu einer Höhe zwischen 75 und 100 Euro
• Grillverbot auf Balkon, Terrasse oder im Garten
Fazit: Erst prüfen, dann unterschreiben
Mietinteressenten sollten sich zuerst grundsätzlich über das Preisgefüge auf dem Wohnungsmarkt informieren und den Vertrag vor Unterzeichnung Zeile für Zeile überprüfen. Finden sie unverständliche Klauseln, sollten sie Rücksprache mit dem Vermieter/Verwalter halten oder Kontakt zum Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht aufnehmen. Manche Klauseln können nämlich langfristig für erhebliche Probleme im Mietverhältnis sorgen und zu einer grundsätzlich vermeidbaren Kündigung führen.