Start Aktuelles Neue Kappungsgrenzen-Verordnung in Kraft

Neue Kappungsgrenzen-Verordnung in Kraft

0
Die Immobilienpreise steigen in Solingen weiter an. Nach wie vor ist die Nachfrage höher als das derzeitige Angebot. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Die Immobilienpreise steigen in Solingen weiter an. Nach wie vor ist die Nachfrage höher als das derzeitige Angebot. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

Anzeige

Anzeige

SOLINGEN (red) – Am 1. Juni ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Kappungsgrenzen-Verordnung im Mietrecht in Kraft getreten. Veränderungen ergeben sich dadurch auch in Solingen, so die Stadtverwaltung in einer aktuellen Mitteilung. Mit der Kappungsgrenzen-Verordnung können Landesregierungen auf die Situation im Wohnungsmarkt reagieren. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt (BGB, Paragraph 558), dass die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden kann (Kappungsgrenze).

Anzeige

Miete: Kappungsgrenze gesenkt

Dort, wo die Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen knapp wird, ist jedoch eine Absenkung auf 15 Prozent möglich. Das Land legt per Rechtsverordnung fest, in welchen Gebieten dies gelten soll (Gebietskulisse). Die aktuelle Gebietskulisse in Nordrhein-Westfalen gilt seit 2014. In der Zwischenzeit hat sich jedoch der Wohnungmarkt regional stark verändert. Deshalb hat die Landesregierung nun in allen 396 Städte prüfen lassen, ob eine Neueinteilung notwendig ist. Jetzt liegt das Ergebnis vor, auf dessen Grundlage am 1. Juni 2019 eine neue Verordnung in Kraft tritt.

Danach wird auch Solingen zukünftig in die Gebietskulisse einbezogen, in der die Kappungsgrenze auf 15 Prozent abgesenkt wird. 30 bisher einbezogene Städte fallen heraus, insgesamt acht wurden neu aufgenommen. Für 29 Städte bleibt die landesrechtliche Kappungsgrenze bestehen, darunter in Köln, Düsseldorf und Leverkusen.

Investition: Förderung weiter ausgebaut

Mit der neuen Verordnung tritt am 1. Juni eine weitere Änderung in Kraft, die für die öffentliche Wohnbauförderung von Bedeutung ist. Bereits im Programmjahr 2019 waren im Laufe der aktuellen fünfjährigen Förderperiode Bewilligungsmiete und Förderpauschale grundsätzlich in allen Mietstufen deutlich angehoben worden.

Für Solingen gibt es jetzt einen weiteren Zuschlag: Hier wird ab 1. Juni die Mietenstufe 4 zugrunde gelegt und nicht mehr, wie bisher, die Mietenstufe 3. Damit steigt die Bewilligungsmiete pro Quadratmeter Wohnfläche auf 6,20 Euro, vorher waren es 5,70 Euro. Konkret bedeutet das, dass sowohl die Investition in Neubauten als auch die Modernisierung im Bestand deutlich rentabler wird.

Grundpauschale für ein Darlehen steigt

Vorteilhaft ausgebaut werden auch die Finanzierungskonditionen: Die Grundpauschale für ein Darlehen steigt von 1.780 Euro auf 1.950 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, zugleich erhöht sich der Tilgungsnachlass von 15 auf 25 Prozent.

Stadtdirektor Hartmut Hoferichter begrüßt die Entwicklung für Solingen: „Das Land reagiert mit diesem Vorgehen auf die Anspannung auf dem Wohnungsmarkt und schafft deutlich bessere Anreize. Ich würde mich freuen, wenn die Investoren vor diesem Hintergrund ihre Chance ergreifen und auch im preisgebundenen Wohnraum noch intensiver tätig werden als bisher.“

Volksbank Bergisches Land
Anzeige
Vorheriger ArtikelPatientenforum: Gesunde Gefäße für Solingen
Nächster ArtikelOhligs: Motorradfahrer bei Unfall schwer verletzt
Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein