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Solingen: Oberbürgermeister Tim Kurzbach verzichtet auf weitere Kandidatur

Tim Kurzbach ist Oberbürgermeister der Stadt Solingen. (Foto: © Bastian Glumm)

Tim Kurzbach ist Oberbürgermeister der Stadt Solingen. (Foto: © Bastian Glumm)

SOLINGEN (bgl) – Wie am Mittwochabend mehrere Medien berichteten, verzichtet Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) auf eine Kandidatur für eine weitere Amtszeit und tritt somit am 14. September nicht erneut zur Oberbürgermeisterwahl in Solingen an. Wie die Rheinische Post am Mittwochabend auf ihrem Online-Angebot berichtet, habe Kurzbach das im Rahmen seines Grußwortes auf dem Neujahrsempfang der Ohligser Jongens in der Ohligser Festhalle kundgetan. Kurzbach ist seit zehn Jahren im Amt und trat im Oktober 2015 die Nachfolge von Norbert Feith (CDU) an. Nach Informationen aus Kreisen der Solinger SPD soll der Landtagsabgeordnete Josef Neumann für die Sozialdemokraten ins OB-Rennen geschickt werden. Für die Solinger CDU hat bereits Daniel Flemm seinen Hut in den Ring geworfen (wir berichteten).

Zwei Ermittlungsverfahren gegen Kurzbach

Gegen den Solinger Oberbürgermeister laufen derzeit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Verdachts der Anstiftung zur Untreue. Der Vorwurf lautet, dass Kurzbach versucht haben soll, Anwaltskosten in Höhe von über 200.000 Euro, die im Zusammenhang mit dem sogenannten „Luxusschleuser-Verfahren“ entstanden sind, unrechtmäßig von der Stadtkasse erstatten zu lassen. Vorausgegangen war ein Rechtsgutachten, das die Solinger CDU in Auftrag gegeben und schließlich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte.

Die hohen Kosten resultierten aus seiner anwaltlichen Verteidigung gegen den Vorwurf, in die Machenschaften einer Schleuserbande verwickelt zu sein, die wohlhabenden Personen aus China und dem Oman illegal Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland verschafft haben soll. Im Juni 2024 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in dieser Sache gegen den Solinger Oberbrügermeister ermitteln würde (wir berichteten). Demnach soll Kurzbach Druck auf städtische Mitarbeiter ausgeübt haben, um die Auszahlung dieser hohen Anwaltskosten zu veranlassen. Zudem sei eine Dienstanweisung geändert worden, die es ermögliche, höhere Anwaltsgebühren als bisher zu erstatten.

Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt

Kurzbach bestreitet die Vorwürfe und betont, dass er die Anwaltskosten bislang selbst getragen habe und keine Erstattung durch die Stadt erfolgt sei. Er sicherte der Staatsanwaltschaft seine volle Kooperation zu und beantragte ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst, um die Vorwürfe zu entkräften.

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