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Verbraucherzentrale: Günstiger Strom – So spart man beim Anbieterwechsel

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Wer derzeit noch Strom vom ortsansässigen Grundversorger bezieht oder seit längerer Zeit keinen Anbieterwechsel vorgenommen hat, kann durch einen Wechsel die eigenen Haushaltskosten deutlich senken, so die Solinger Verbraucherzentrale. (Symbolfoto: © Bastian Glumm)
Wer derzeit noch Strom vom ortsansässigen Grundversorger bezieht oder seit längerer Zeit keinen Anbieterwechsel vorgenommen hat, kann durch einen Wechsel die eigenen Haushaltskosten deutlich senken, so die Solinger Verbraucherzentrale. (Symbolfoto: © Bastian Glumm)

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SOLINGEN (red) – Wer derzeit noch Strom vom ortsansässigen Grundversorger bezieht oder seit längerer Zeit keinen Anbieterwechsel vorgenommen hat, kann durch einen Wechsel die eigenen Haushaltskosten deutlich senken. In der Grundversorgung liegen die aktuellen Preise bei durchschnittlich 40,5 Cent pro Kilowattstunde, zuzüglich eines jährlichen Grundpreises von 180 Euro. „In der Grundversorgung zahlt man mit derzeit durchschnittlich 40,5 Cent pro Kilowattstunde plus 180 Euro Grundpreis pro Jahr einen unnötig hohen Strompreis“, sagt Julia Ogiermann, Energieexpertin der Verbraucherzentrale in Solingen. „Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden pro Jahr kann durch einen Wechsel des Stromanbieters durchschnittlich bis zu 270 Euro pro Jahr sparen.“ Auch Verbraucher, die schon länger nicht gewechselt haben, würden demnach häufig einen zu hohen Preis zahlen.

Vor dem Wechsel des Stromanbieters

Beim Wechsel des Stromanbieters gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst sollte geprüft werden, welche Tarife aktuell am Markt verfügbar sind. Viele Energieanbieter haben günstige Angebote, die unterhalb der Grundversorgungspreise liegen. Derzeit sind Stromtarife mit Arbeitspreisen ab etwa 32 Cent pro Kilowattstunde erhältlich, bei Gas gibt es Angebote ab circa elf Cent pro Kilowattstunde. Auch zahlreiche Stadtwerke bieten neben der Grundversorgung kostengünstigere Alternativen an. Ein Vergleich der aktuellen Preise mit dem bestehenden Vertrag kann das mögliche Einsparpotenzial aufzeigen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Überprüfung des bestehenden Vertrags. Dabei gilt es, die Restlaufzeit und die Kündigungsfrist zu klären, um den optimalen Zeitpunkt für den Wechsel zu bestimmen. Verträge, die vor März 2022 abgeschlossen wurden, können sich automatisch um weitere zwölf Monate verlängern, weshalb hier besondere Aufmerksamkeit gefragt ist. Wer sich in der Grundversorgung befindet, kann den Vertrag jederzeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden.

Sich auf Online-Vergleichsportalen informieren

Online-Vergleichsportale sind hilfreiche Werkzeuge, um einen passenden Tarif zu finden. Dabei ist es wichtig, die Voreinstellungen des Portals zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. So sollte beispielsweise der Filter „direkte Wechselmöglichkeit über das Portal“ deaktiviert werden, um eine größere Tarifauswahl zu erhalten. Auch von den voreingestellten Empfehlungen des Portals sollte man sich nicht einschränken lassen. Eine Vertragslaufzeit von einem Jahr mit Preisgarantie wird als sinnvoll angesehen. Zudem sollten Bonuszahlungen nicht in die Jahreskosten eingerechnet werden. Weitere Empfehlungen zur Nutzung von Vergleichsportalen stellt die Verbraucherzentrale online zur Verfügung.

Vor dem Abschluss eines neuen Vertrags empfiehlt es sich, den Anbieter einer kurzen Internetrecherche zu unterziehen. Dabei kann geprüft werden, ob es in der Vergangenheit Auffälligkeiten oder Beschwerden zu dem Unternehmen gab. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich dabei nicht ausschließlich auf die Bewertungen im Vergleichsportal verlassen.

Beratung zu Strom- und Gaslieferverträgen

Die Verbraucherzentrale NRW bietet darüber hinaus eine Beratung zu Strom- und Gaslieferverträgen an. Dabei werden unter anderem Preiserhöhungen bei Strom, Heizstromtarifen für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen sowie bei Gas überprüft. Ziel ist es, ein kostengünstiges und verbraucherfreundliches Angebot zu finden. Die Kosten für die Rechtsberatung betragen 20 Euro. Termine können unter der Telefonnummer 0212 – 22657601 oder per E-Mail an solingen@verbraucherzentrale.nrw vereinbart werden.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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