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Zum Schulstart: Doppelwagen und Coronabusse wieder im Einsatz

(Archivfoto: © Bastian Glumm)

(Archivfoto: © Bastian Glumm)

SOLINGEN (red) – Am kommenden Mittwoch startet das neue Schuljahr. Neben 22 Doppelwagen sind dann auch wieder 15 Coronabusse im Schülerverkehr morgens und mittags im Einsatz. Die Fahrtzeiten dieser Wagen bleiben unverändert. Das teilt jetzt der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Solingen mit.

Verstärkerfahrzeuge unterstützen Schülerwagen

Um weiterhin volle Busse möglichst zu vermeiden, werden die Verstärkerfahrzeuge die Schülerwagen unterstützen, teilweise einige Schulen auch mehrfach anfahren. Zudem werden auf allen O-Buslinien weitere Busse eingesetzt. Aushangfahrpläne an den Haltestellen sind zu diesen Sonderwagen nicht vorhanden.

Auch werden sie aktuell nicht in der elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) angezeigt, da diese Busse kurzfristigen Änderungen unterliegen können. Eine Auflistung aller Zusatzwagen ist im Internet unter www.sobus.net als pdf-Dateien zu finden.

Rabatt für Geschwisterkinder auch bei Selbstzahlern

Um diese und alle anderen Busse & Bahnen sowie die Nahverkehrszüge im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) nutzen zu können, fahren Schüler zwischen sechs und 25 Jahren am besten mit dem SchokoTicket, so der SWS-Verkehrsbetrieb. Und mit dem Einfach-Weiter-Ticket NRW ist das SchokoTicket sogar in den angrenzenden Verkehrsverbünden gültig. Neu ab August ist eine Regelung für Familien mit mehreren Kindern, die das SchokoTicket als Selbstzahler abonnieren.

Das erste und zweite Kind zahlen weiterhin den vollen Preis (37,35 Euro), das dritte Kind zahlt nur noch die Hälfte (18,67 Euro) und ab dem vierten Kind ist jetzt auch bei den Selbstzahlern das SchokoTicket kostenlos. Ein Antragsformular mit dem die Familie den Rabatt beantragen kann liegt in den beiden KundenCentern des Verkehrsbetriebes bereit.

Anspruch auf Fahrkostenerstattung

Bei Anspruch auf Fahrkostenerstattung kostet das SchokoTicket für das erste minderjährige Kind 14 Euro im Monat und für das zweite Kind sieben Euro. Alle weiteren Kinder zahlen keinen Eigenanteil. Wer Anspruch auf Fahrkostenerstattung hat, entscheidet der zuständige Schulträger / das Schulamt. Als Richtlinie gilt, ist der Weg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 Kilometer für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und fünf Kilometer für die in der Sekundarstufe II könnte einen Anspruch auf geringere Fahrtkosten haben.

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