
SOLINGEN (red) – Die Stadtentwicklungsgesellschaft Solingen (SEG) verkauft den ehemaligen Sportplatz an der Talsperrenstraße in Oberburg an die Firmengruppe Eberhardt. Damit werden die Voraussetzungen für den möglichen Bau einer Hängebrücke bei Schloss Burg geschaffen.
Grundstücksverkauf Grundlage für Hängebrücke
Investor Günter Eberhardt plant den Bau einer rund 280 Meter langen und etwa 70 Meter hohen Hängebrücke. Um das Projekt realisieren zu können, werden Flächen für Parkplätze sowie für notwendige Infrastruktureinrichtungen wie ein Ankunftsgebäude benötigt. Diese sollen auf dem Grundstück des früheren Sportplatzes entstehen. Von dort ist zudem ein öffentlicher Wanderweg zur Hängebrücke vorgesehen. Eigentümerin des Grundstücks ist die SEG, die dieses nun an den Investor verkauft. Die politischen Gremien haben dem Verkauf zugestimmt; die Entscheidung fiel im Oktober im Ausschuss für Städtebau, Stadtentwicklung und Digitale Infrastruktur.
Günter Eberhardt hat Politik, Verwaltung und SEG mit seinen Plänen und seiner Erfahrung überzeugt. SEG-Geschäftsführerin Julia Kunz erklärt: „Seine Idee trägt dazu bei, die Umgebung von Schloss Burg noch attraktiver zu machen. Deshalb freue ich mich, dass unsere Verhandlungen zum Erfolg geführt haben. Ohne das Grundstück ließe sich das Vorhaben nicht realisieren. Weitere Schritte müssen nun folgen, aber das Fundament ist gelegt.“
Auch Günter Eberhardt sieht den Verkauf als wichtigen Meilenstein: „Eine Hängebrücke steht für Vertrauen und Mut. In das Bauwerk und in diejenigen, die es gemeinsam realisieren. Ich werde alles tun, damit es hier im Bergischen zügig vorangeht.“ Vom touristischen Potenzial des Standorts inmitten der Natur mit direktem Blick auf Schloss Burg zeigt er sich überzeugt.
Vorarbeiten und politische Beschlüsse als Basis
Im Vorfeld hatte die SEG eine Konzept- und Plausibilitätsstudie zur Weiterentwicklung der Sportanlage Oberburg erarbeiten lassen. Die Errichtung einer Hängebrücke wurde darin als bevorzugte Variante benannt. Nach Beratungen in der Bezirksvertretung Burg/Höhscheid sowie im zuständigen Ausschuss nahm die SEG im Herbst 2024 Gespräche mit dem Investor auf.
Mit dem nun beschlossenen Verkauf sind die Voraussetzungen geschaffen, dass Eberhardt weitere Schritte zur Konkretisierung des Vorhabens unternehmen kann. Neben der Planung der Hängebrücke sind insbesondere planungsrechtliche Änderungen erforderlich. Der derzeit gültige Bebauungsplan weist die Fläche als Grünfläche mit Nutzung als Sportplatz aus. Für eine Änderung müssen entsprechende Pläne und Gutachten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erarbeitet werden. Die weiteren Details werden zwischen der Klingenstadt Solingen und der Firmengruppe Eberhardt abgestimmt.
SEG-Geschäftsführer und Beigeordneter Andreas Budde erläutert: „Ziel ist die Aufstellung eines Bebauungsplans als planungsrechtliche Grundlage für die Hängebrücke. Hierbei werden insbesondere die verkehrlichen, naturschutz- und denkmalfachlichen Aspekte bezüglich des Bauwerks näher zu betrachten sein.“
Vertragliche Bedingungen und geplante Infrastruktur
Der Kaufvertrag ist an zentrale Bedingungen geknüpft. Er wird erst wirksam, wenn die notwendige Baugenehmigung für die Errichtung der Stellplatzanlage vorliegt. Der entsprechende Bauantrag muss innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden.
Der Investor verpflichtet sich, Parkplätze für Autos, Motorräder und Reisebusse anzulegen; zudem sind Stellplätze für Wohnmobile vorgesehen. Auf dem Grundstück sollen außerdem Gebäude für Besucherinformation, Ticketverkauf und sanitäre Anlagen entstehen. Die Nutzung des Grundstücks ist grundsätzlich an den vereinbarten Zweck gebunden. Ein zusätzlicher Mehrwert ergebe sich für Schloss Burg: Die Parkplätze sollen – nach vorheriger Abstimmung – auch Besucherinnen und Besuchern von Veranstaltungen auf der Schlossanlage zur Verfügung stehen.
































