Start Aktuelles Fünffacher Kindsmord: Landgericht Wuppertal verhängt Höchststrafe

Fünffacher Kindsmord: Landgericht Wuppertal verhängt Höchststrafe

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Das Landgericht Wuppertal hat gegen eine 28-jährige Solingerin die Höchststrafe ausgesprochen: Wegen fünffachen Mordes an ihren Kindern muss sie lebenslang in Haft. (Foto: © Bergische Blaulichtnews/Oelbermann)
Das Landgericht Wuppertal hat gegen eine 28-jährige Solingerin die Höchststrafe ausgesprochen: Wegen fünffachen Mordes an ihren Kindern muss sie lebenslang in Haft. (Foto: © Bergische Blaulichtnews/Oelbermann)

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WUPPERTAL (bgl) – Die Kammer ließ am Donnerstag nicht den geringsten Zweifel an der Schuld der 28-jährigen Solingerin aufkommen: Sie war es, die an jenem 3. September vergangenen Jahres fünf ihrer sechs Kinder in der Wohnung an der Hasselstraße heimtückisch ermordete. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Wuppertal folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Frau wegen fünffachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren sehr unwahrscheinlich macht. Damit wurde am Donnerstag die Höchststrafe verhängt.

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Gericht: Es gab keinen fremden Täter

Nach Überzeugung des Gerichtes ist es demnach unstrittig, dass die Solingerin ihre fünf jüngsten Kinder zunächst mit Medikamenten sedierte und anschließend erstickte bzw. ertränkte. „Die Kammer ist davon überzeugt, dass es keinen fremden Mann gegeben hat“, sagte der Vorsitzende der Kammer, Richter am Landgericht Jochen Kötter, in der Urteilsbegründung. Zwar hat sich die Angeklagte bis zuletzt mit keinem Wort persönlich zu den ihr vorgeworfenen Taten geäußert. Über eine psychiatrische Gutachterin hat sie jedoch jenen ominösen und in schwarz gekleideten Mann ins Spiel gebracht, der die Morde begangen haben soll.

Die Polizei konnte keinerlei Hinweise auf einen solchen Täter finden. Auch sprechen die am Tattag mit ihrer Mutter und vor allen Dingen mit dem Vater von vier der fünf ermordeten Kinder ausgetauschten WhatsApp-Nachrichten eine deutliche Sprache. Dort nämlich teilte sie ihrem Ehemann mit, dass er die Kinder nie mehr wiedersehen würde und diese bereits tot seien. So war es nach Überzeugung des Gerichts auch der Ehemann, der für das Tatmotiv eine zentrale Rolle gespielt hat.

Die Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Richter am Landgericht Jochen Kötter (mi.) im Landgericht Wuppertal. (Foto: © Bergische Blaulichtnews/Oelbermann)
Die Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Richter am Landgericht Jochen Kötter (mi.) im Landgericht Wuppertal. (Foto: © Bergische Blaulichtnews/Oelbermann)

Grund für die Tat: Ehemann ging neue Beziehung ein

Dieser ist seinerzeit eine neue Beziehung mit einer anderen Frau eingegangen und hat im Internet ein Profilbild von sich und seiner „Neuen“ gepostet. Das war zu viel für 28-Jährige, die laut Gericht die fünf Morde aufgrund von Eifersucht, Wut auf den Ehemann und in einem Gefühl des Verrats verübt hat. Für die Solingerin war stets der Wunsch nach einem harmonischen und funktionierenden Familienleben treibendes Lebensmotiv. Der Kindsvater erschütterte dieses Bild aufgrund der Beziehung zu einer neuen Frau nachhaltig, was wiederum der 28-Jährigen die Füße unter dem Boden wegriss. „Da war ein Gefühl von Demütigung und Kränkung. Es ging um Rache für den empfundenen Verrat“, stellte der Vorsitzende fest. Dabei handelte die Mutter von insgesamt sechs Kindern am Tattag stets strukturiert und überlegt.

„Es liefen ganz gezielte Vorgänge ab. Sie beabsichtigte, ihre fünf Kinder und sich selbst zu töten. In ihr kam der Wunsch auf, durch den Tot der Kinder den Vater nachhaltig zu bestrafen“, so die Kammer weiter. Für ihre Taten ist sie auch in den Augen des Gerichts voll schuldfähig. Das attestierten ihr zuvor bereits die vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachter. Dass die Solingerin für die Morde eine „sanfte Methode“ mit einer Sedierung wählte, belegt laut Kammer das Tatmerkmal der Heimtücke. „So konnte sie das natürliche Abwehrverhalten der Kinder überwinden. Man kann nur hoffen, dass die Kinder so gut betäubt waren, dass sie von alledem nichts mitbekommen haben“, machte Richter Jochen Kötter deutlich.

Nur der älteste Sohn überlebte

Dem sechsten Kind der 28-Jährigen, dem ältesten Sohn, blieb ein solches Schicksal nur erspart, da er bereits in der Schule war, als die Taten begangen wurden, so die Kammer weiter. Den Jungen holte sie nach den Taten aus der Schule und schickte ihn auf den Weg zur Großmutter nach Mönchengladbach. Im Düsseldorfer Hauptbahnhof warf sie sich schließlich in suizidaler Absicht vor einen einfahrenden Zug, überlebte aber schwer verletzt. Der zeitliche Ablauf des gesamten Tattags konnte von den Ermittlern aufgrund der zahlreichen WhatsApp-Nachrichten gut rekonstruiert werden.

Die Angeklagte nahm all das in sich zusammengekauert und mit stoischem Blick auf den Tisch vor ihr im Schwurgerichtsaal des Landgerichts Wuppertal zur Kenntnis. Der Richter gab ihr noch mit auf den Weg, dass sie an ihrer Persönlichkeit arbeiten solle. Das vor dem Hintergrund des überlebenden Sohnes, der eines Tages eine Erklärung verdient habe. Rechtsanwalt Thomas Seifert kündigte an, Revision einlegen zu wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Bastian Glumm arbeitet seit vielen Jahren als Textjournalist für diverse Tages- und Fachmedien sowie als Cutter in der Videoproduktion. Der gelernte Verlagskaufmann rief im September 2016 das SolingenMagazin ins Leben.

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