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Oberverwaltungsgericht bestätigt verkaufsoffenen Sonntag

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Die Hauptstraße mit Fußgängerzone in der Solinger Innenstadt. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Die Hauptstraße mit Fußgängerzone in der Solinger Innenstadt. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
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SOLINGEN (red) – Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Oberverwaltungsgericht für die Rechtmäßigkeit eines verkaufsoffenen Sonntags in der Solinger City am 28. Oktober entschieden. Das teilt aktuell die Stadtverwaltung mit. Damit dürfen auch die Geschäftsleute in Mitte nun endgültig zum Brückenfest am Sonntag ihre Türen öffnen. Das Verwaltungsgericht hatte bereits am Dienstag einen Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi abgelehnt (wir berichteten).

Stadtverwaltung zeigt sich zufrieden

Zufrieden reagierte Ordnungsdezernent Jan Welzel: „Die Stadt hat nüchtern und solide das Gesetz angewandt und ist zum zweiten Mal in diesem Jahr in ihrer Rechtauffassung bestätigt worden. Auch wenn die Rechtslage zu verkaufsoffenen Sonntagen kompliziert sein mag, so hat sich doch gezeigt, dass sie anwendbar ist. Damit kann in Ohligs und in Mitte der verkaufsoffene Sonntag stattfinden.“

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