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Polizei holt zum Schlag gegen Drogenkriminalität aus

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(Symbolfoto: © Bastian Glumm)
(Symbolfoto: © Bastian Glumm)
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SOLINGEN (ots) – Die Polizei versetzte der Drogenkriminalität jetzt einen gehörigen Schlag: Am vergangenen Mittwoch erfolgte unter Federführung der Staatsanwaltschaft der Zugriff der Polizei Wuppertal gegen insgesamt sechs tatverdächtige Personen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft waren zuvor Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Wuppertal ergangen, die an diesem Tage mit Unterstützung eines Spezialeinsatzkommandos vollstreckt wurden.

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Drogenverkäufe „von Hand zu Hand“

Bereits Anfang 2020 war der Hauptverdächtige, ein 29-jähriger deutscher Staatsbürger, in den Fokus der Ermittler geraten und die  Ermittlungskommission „Engel“ zur Aufklärung des Tatverdachts gegründet worden. Durch die Ermittlungen konnte der Tatverdacht verdichtet und festgestellt werden, dass Drogenverkäufe über das Internet aber auch „von Hand zu Hand“ stattfanden. Im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen rückten fünf weitere Verdächtige ins Visier der Beamten.

Am Mittwoch konnte schließlich der Zugriff erfolgen, wobei insgesamt sechs Objekte in Solingen, unter anderem Räume in einem Gebäude an der Wuppertaler Straße, und jeweils ein weiteres Objekt in Bergisch Gladbach und Düsseldorf durchsucht wurden. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen stellten die Beamten etwa sieben Kilogramm Amphetamin, zwei Kilogramm Marihuana, Kleinmengen sonstiger Betäubungsmittel und einen fünfstelligen Bargeldbetrag sicher.

Polizei nahm insgesamt sechs Personen fest

Daneben fanden sie mehrere Schlagstöcke, eine Handgranatenattrappe und eine Schreckschusspistole. Insgesamt nahm die Polizei alle sechs Beschuldigten vorläufig fest. Gegen zwei Männer im Alter von 29 und 31 Jahren und eine 26 Jahre alte Frau ordnete das Amtsgericht Wuppertal auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft an.

Die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel und weitere umfangreiche Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal dauern an. Den Beschuldigten drohen für den Fall einer Verurteilung langjährige Freiheitsstrafen.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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