WUPPERTAL (red) – Am 21. Januar beginnt vor der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal das Verfahren gegen einen 40-jährigen Mann aus Solingen, der beschuldigt wird, im März 2024 einen Brand in einem Mehrfamilienhaus an der Grünewalder Straße gelegt zu haben (wir berichteten). Bei dem verheerenden Feuer kam eine vierköpfige Familie ums Leben. Die Hauptverhandlung wird öffentlich im Saal J15EG des Justizzentrums in Wuppertal stattfinden.
Mordvorwürfe nach verheerendem Brand
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am 25. März 2024 im Treppenhaus des Gebäudes etwa einen Liter Benzin ausgeschüttet und entzündet haben. Das Feuer breitete sich rasch aus und machte den einzigen Rettungsweg unpassierbar. Ein Elternpaar und ihre zwei Kinder, die im Dachgeschoss wohnten, fanden in den Flammen den Tod. Weitere Bewohner aus den unteren Stockwerken konnten sich nur durch Sprünge aus den Fenstern retten, erlitten dabei jedoch schwere Verletzungen, teilweise lebensbedrohlich.
Die Anklage wirft dem Mann Mord in vier Fällen, versuchten Mord in acht Fällen sowie weitere Delikte der schweren Körperverletzung und Brandstiftung vor.
Weitere Brandstiftungen und ein Machetenangriff
Zusätzlich wird der Angeklagte mit zwei weiteren Brandlegungen in Verbindung gebracht: einer im November 2022 am selben Mehrfamilienhaus und einer im Februar 2024 in einem anderen Gebäude. Beide Brände konnten glücklicherweise rechtzeitig gelöscht werden, bevor größerer Schaden entstand.
Darüber hinaus wird dem Angeklagten ein brutaler Angriff im April 2024 vorgeworfen. Er soll einen Zeugen mit Reizgas besprüht und anschließend mit einer Machete angegriffen haben, was schwerwiegende Kopfverletzungen verursachte, die notoperiert werden mussten. Auch hier lautet der Vorwurf versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Umfangreicher Prozess
Der Vorsitzende Richter Jochen Kötter hat für den umfangreichen Prozess neun weitere Verhandlungstermine bis Mitte März 2025 angesetzt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt der Angeklagte als unschuldig.