Start Aktuelles Stadt wendet sich ans Land: Auch größere Geschäfte sollen öffnen können

Stadt wendet sich ans Land: Auch größere Geschäfte sollen öffnen können

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Der Neumarkt in der Solinger Innenstadt mit Blick auf das Einkaufszentrum Hofgarten. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Der Neumarkt in der Solinger Innenstadt mit Blick auf das Einkaufszentrum Hofgarten. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

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SOLINGEN (red) – Die Stadt Solingen werde auch weiterhin die Maßnahmen zum Coronaschutz konsequent umsetzen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Rathauses. „Auch in Solingen haben wir das Teilziel erreicht, Neuerkrankungen zu verlangsamen. Hier darf es keine Rückschritte geben. Bei aller Eilbedürftigkeit dürfen die jetzt neu geltenden Normen des Landes nicht zu zusätzlichen Unklarheiten führen“, so Rechts- und Ordnungsdezernent Jan Welzel.

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Flächen auf 800 Quadratmeter begrenzen

Die Stadt Solingen beabsichtigt grundsätzlich auch größere Geschäfte in der Klingenstadt öffnen zu lassen, wenn diese ihre Fläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Dafür fordert Ordnungsdezernent Jan Welzel in einem persönlichen Schreiben an NRW-Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Zustimmung des Landes ein. „Schon jetzt öffnen Lebensmittel- und Nahversorgungs-Geschäfte, die größer als 800 Quadratmeter sind“, begründet Welzel sein Anliegen, der darin eine mögliche Verletzung des Grundgesetzes sieht (Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 sowie das Grundrecht der Gewerbetreibenden, Art 12 Abs. 1).

Möbelhäuser dürfen ab dem 20. April öffnen

Auf der Suche nach einer praktikablen Lösung für die Solinger Händler müsse eine Gleichbehandlung hergestellt werden – zumal die Landesregierung mit der optionalen Öffnung der Möbelhäuser ab dem 20. April bereits eine Ausnahmeregelung geschaffen habe.

Natürlich würden der coronabedingte Gesundheitsschutz durch Abgrenzungen, Absperrungen und Verkleinerungen der Geschäftsbereiche eingehalten, versichert Welzel. Ohnehin gebe es in Solingen voraussichtlich maximal 20 Betriebe, auf die die beantragte Regelung zuträfe. „Diese sind verteilt auf mehrere Standorte „, betont der Solinger Beigeordnete. Damit seien keine Menschenansammlungen vor bzw. innerhalb der Ladenlokale zu erwarten.

Land muss auf die Solinger Anfrage reagieren

Am Donnerstag hatte das Land NRW angekündigt, dass in der revidierten Corona-Schutzverordnung ab Montag, den 20. April 2020, nach § 5 Abs. 2 CoronaSchVO auch Einzelhandelsgeschäfte öffnen dürfen, deren reguläre Verkaufsfläche nach Einzelhandelserlass 800 Quadratmeter nicht überschreiten. Der Solinger Verwaltungsvorstand habe sich als untere Gesundheitsbehörde mit der Auslegung dieser Norm befasst und möchte auch den Händlern die Öffnung gestatten, deren Flächen regulär mehr als 800 Quadratmeter umfassen, diese aber nachweislich auf max. 800 Quadratmeter verkleinert wurden, hält Wenzel dagegen.

Als oberste Gesundheitsbehörde in Nordrhein-Westfalen muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nun auf das Schreiben aus der Klingenstadt reagieren, wenn es mit dem geplanten Verfahren nicht einverstanden sein sollte.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

1 Kommentar

  1. Was für ein Quatsch. Der Herr Wenzel war wohl länger nicht draussen. Soll Mal vor Obi schauen gehen, drinnen alles ok draussen kannst du nicht umfallen vor Menschen. Wenn C&A oder Woolworth aufmachen haben die Leute nicht anderes zu tun einkaufen zu gehen. Wenn Herr Welzel was anderes denkt bezeichne ich ihn als weltfremd. Die Leute können sich jetzt schon kaum beherrschen und dann erst Recht nicht. Aber träumt mal weiter….. Und das mit der konsequenten Umsetzung würde ich so auch nicht unterschreiben. Sag nur Shisha rauchen auf der Baseballanlage. Grillfete uber Ostern auf der Herbert Schade Anlage und diverse Aktivitäten im Walder Stadion.

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