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Trauerhallen dürfen wieder genutzt werden

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Die renovierte und neugestaltete Trauerhalle des Waldfriedhofs in Ohligs am Hermann-Löns-Weg. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Die renovierte und neugestaltete Trauerhalle des Waldfriedhofs in Ohligs am Hermann-Löns-Weg. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

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SOLINGEN (red) – Im Zuge der Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen sind seit Mai auch Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung wieder erlaubt. Dabei müssen jedoch strenge Abstands- und Hygieneauflagen eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund haben die Friedhofsverwaltung der Stadt Solingen und die kirchlichen Friedhofsträger jetzt auch neue Regeln für Bestattungen und Totengebete abgestimmt.

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Mindestabstand von 1,5 Metern in Trauerhallen

Ab dem heutigen Montag sind die meisten Trauerhallen und Friedhofskapellen wieder geöffnet, aber auch Bestattungen unter freiem Himmel finden weiterhin statt. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sowohl drinnen als auch draußen unbedingt eingehalten werden. Wieviele Personen in den Innenräumen teilnehmen können, hängt von der jeweiligen Raumgröße ab. Jeder Friedhofsträger legt deshalb die maximale Zahl der Teilnehmenden für seine Gebäude fest.

Zu kleine Kapellen bleiben geschlossen. Sollte die Trauergemeinde in einzelnen Fällen größer sein, können auf den städtischen Friedhöfen besondere Vereinbarungen getroffen werden. Innerhalb der Trauerhallen müssen Mund und Nase bedeckt sein, bis der Sitzplatz erreicht ist. Gebetbücher stehen aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung, Singen ist nicht erlaubt.

Kontaktdaten in Teilnehmerliste eintragen

Auch die Totengebete bei muslimischen Bestattungen müssen vorher abgestimmt werden. Hygiene- und Abstandsregeln sind auch hier einzuhalten. Sobald für Trauerfeiern Innenräume genutzt werden, müssen sich die Gäste mit ihren Kontaktdaten in eine Teilnehmerliste eintragen. Im Falle einer neuen Infektion können so Ansteckungswege nachvollzogen werden.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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