SOLINGEN (red) – Die nordrhein-westfälische Landesregierung schlägt die Müngstener Brücke in internationaler Gemeinschaft mit den Brücken Ponte Maria Pia und Ponte Dom Luis I. in Portugal, dem Garabit-Viadukt und dem Viaduc du Viaur in Frankreich und der Ponte San Michele in Italien zur Nominierung als zukünftiges Unesco-Welterbe vor. Es ist der einzige Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen, der sich im aktuellen Verfahren durchsetzen konnte.
Landeskabinett folgt Empfehlung einer Fachjury
Das Landeskabinett folgt damit der Empfehlung einer Fachjury. Sie hatte sich im Juni für die Nominierung der „Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts“ ausgesprochen, dabei aber auch eine Überarbeitung und Ergänzung des Antrags mit auf den Weg gegeben.
Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach reagiert mit Freude und Stolz auf das Votum. „Wir haben gute Arbeit geleistet, unsere Bewerbung in internationaler Gemeinschaft hat überzeugt. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht. Noch mehr als bisher wird die Müngstener Brücke damit zum Aushängeschild für unsere Region. Und mit jedem weiteren Schritt werden wir mehr wahrgenommen – auch über die bundesdeutschen Grenzen hinaus“.
Tragfähige Finanzstruktur muss geschaffen werden
Mit Hochdruck geht es nun weiter im Prozess, in allen vier Ländern laufen die Planungen und nationalen Abstimmungen. Zunächst geht es vor allem darum, eine tragfähige Finanzstruktur zu schaffen. Ziel ist es, eine Stiftung mit Sitz in Solingen zu gründen, die gleichberechtigt von allen europäischen Brücken-Partnern getragen wird. Fördervereine in den vier beteiligten Ländern schaffen dafür die Grundlage. Sie sollen zunächst im eigenen Land Freunde und Förderer gewinnen. Der Förderverein „Welterbe Müngstener Brücke“ wurde bereits im März gegründet.
Das weitere Vorgehen im Detail werde im nächsten Frühjahr beim Welterbe-Kongress in Italien abgestimmt, erläutert Carsten Zimmermann, der das Gesamtprojekt aus dem Solinger Rathaus steuert. Und er ergänzt: „Trifft die Kulturministerkonferenz die Entscheidung, die internationale Gemeinschaft der „Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts“ in die bundesdeutsche Tentativliste aufzunehmen, besteht die Chance, dass die Bundesrepublik Deutschland auch die Federführung für das europäische Großprojekt übernimmt.“
Kultusministerkonferenz (KMK) fällt 2023 Entscheidung
Im Oktober 2023 trifft die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Entscheidung, im Januar 2024 wird die neue Tentativliste bei der UNESCO eingereicht. 2025 soll das erste Projekt von dieser Liste als Welterbe angemeldet werden.