Start Aktuelles 1.330 Menschen suchten Rat bei der Verbraucher­zentrale

1.330 Menschen suchten Rat bei der Verbraucher­zentrale

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Dagmar Blum ist Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in Solingen. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Dagmar Blum ist Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in Solingen. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

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SOLINGEN (red) – Gratisspiele-Apps, die mit Abbuchungen auf der Telefonrechnung überraschten. Un­seriöse Werber für digitalen Fernsehempfang. Und auch die Klassiker unter den Ab­zockern waren mit überzogenen Forderungen oder tückischen Geschäfts­modellen er­neut aufgefallen. Für fast 1.330 Ratsuchende war die Verbraucher­zentrale in Solingen 2017 nicht nur Wegweiser zu Rat und Recht. Mit vielen Aktivitäten habe sie zudem gezeigt, dass sie die Probleme der Menschen vor Ort in die Hand nehme und so ein wichtiger Bau­stein der kommunalen Daseinsvorsorge sei.

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Undurchsichtige Rechnungen, satte Zuschläge – Beschwerden über Schlüssel­dienste gehörten im vergangenen Jahr zu den Dauerbrennern. Denn erneut verschafften gewerb­liche Türöffner den Ausgesperrten nur zu horrend überteuerten Preisen und gegen sofortige Be­zahlung Zugang zur Wohnung. Wer sich dagegen sperrte, die mitunter drei- bis vier­stelligen Beträge ungeprüft direkt zu zahlen, wurde nicht selten massiv unter Druck gesetzt. In der Rechtsberatung hat die Beratungsstelle geprüft, ob etwa unerlaubte Zu­schläge oder nicht abgesprochene Leistungen be­rechnet worden waren.

Überflüssige und teure Verträge

Vor allem ältere Kabelkunden waren Zielgruppe von Werbern für Produkte der Unitymedia NRW GmbH: „Bei ihren Besuchen hatten sie an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die Einstellung des analogen TV-Programms am 30. Juni 2017 ge­schürt“, berichtet  Beratungsstellenleiterin Dagmar Blum. Dadurch ver­un­sichert seien dann unüberlegt oft überflüssige und teure Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche kostenpflichtige TV-Angebote abge­schlossen worden.

„Die Werber hatten dabei auf Unkenntnis gesetzt. Denn dass für die anstehende Um­stellung von analogem auf digitalen Kabel-Empfang keine neuen Verträge not­wendig sind – das hatten sie natürlich nicht verraten“, entlarvt Dagmar Blum die Über­rumpelungs­strategie. In der Rechtsberatung wurden Wider­rufsmöglichkeiten geprüft.

Massive Kostentreiberei von Inkassounternehmen

Auch massive Kostentreiberei von Inkassounternehmen bot Anlass für Verbraucher­beschwerden: „Da wurden Kosten durch die parallele Beauftragung von Inkassobüro und Rechtsanwalt in die Höhe getrieben oder für standardisierte Forderungsschreiben aus dem Computerprogramm Gebühren entsprechend der „anwaltlichen Mittelgebühr“ ver­langt“, berichtet Dagmar Blum. „Insbesondere Baga­tell­forderungen wachsen in der Obhut von Inkassobüros auf das Mehrfache an.“

Die Verbraucherzentrale NRW hatte daher große Auftraggeber von Inkassounter­nehmen aufgefordert, als Ursprungsgläubiger für ein seriöses Forderungsmanagement ihrer Dienstleister zu sorgen. Drei Unternehmen haben dies bereits zugesichert. Auch gerichtlich hat die Verbraucherzentrale NRW klären lassen, dass Inkassounternehmen nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen dürfen. In der Rechts­beratung unterstützte die Beratungsstelle, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt

Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen standen erneut Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt. Nicht nachvoll­ziehbare Posten in der Rechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel – oftmals gab es mit den Unter­nehmen gleich mehrere Probleme.

Beschwerden gab es aber auch über Vertragsanbahnungen in örtlichen Mobil­funk­shops. Dort waren oftmals viel günstigere monatliche Entgelte zugesichert worden als dann tatsächlich mit der Mobilfunkrechnung abgebucht wurden. Crux: Die Hürde zur Prüfung ist deutlich höher, wenn man die Rechnung nicht per Post oder Mail bekommt, sondern selbst erst über eine App oder ein Online­portal ab­rufen muss. So laufen unbe­sehen unberechtigte Entgelte auf, die erst beim Kassen­sturz bemerkt werden, weil sich etwa das Konto ins Minus bewegt. Für einen Wider­spruch ist es dann häufig zu spät.

Datenschutzgrund­verordnung wichtig für die Verbraucher

Informationen, was für Verbraucher in Sachen neue Datenschutzgrund­verordnung wichtig ist, hat die Verbraucherzentrale aktuell ebenso auf dem Schirm wie die an­stehenden Änderungen beim Reiserecht. Ab 1. Juli 2018 in Kraft, bringt es einer­seits mehr Klarheit und Verbraucherschutz beim Buchen von Reiseleistungen in Online-Portalen und Reisebüros. Andererseits hat es auch Verschlechterungen im Gepäck: Erst wenn der Veranstalter den Reisepreis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt, kann der Urlauber künftig noch kostenlos vom Reise­vertrag zurück­treten.

Bislang lag diese Grenze bei fünf Prozent. Nach jetzigem Recht ist es verboten, den Reisepreis für Reisen, die nicht mehr als vier Monate vor Reisebeginn gebucht wurden, nachträglich anzu­heben. Künftig können sich auch kurzfristiger gebuchte Reisen im Nachhinein verteuern, wenn dies bis zum 20. Tag vor Reiseantritt mitgeteilt werden.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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