SOLINGEN (red) – Ab kommenden Samstag, 9. Mai, sind Besuche in Seniorenheimen grundsätzlich wieder möglich, teilt jetzt das Rathaus mit. Auf diese Nachricht haben Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen sehnlich gewartet. Doch Beigeordneter Jan Welzel muss allzu hohe Erwartungen dämpfen. „In seiner neuen, ab dem 7. Mai gültigen Coronaschutzverordnung hat das Land NRW sehr strenge Auflagen formuliert, die jede einzelne Einrichtung erfüllen muss. Das bedeutet aber, dass die Heime keineswegs einfach ihre Türen wieder öffnen können.“
Kurzscreening per Fragebogen
Zu den Auflagen zählt etwa, dass jede Besucherin, jeder Besucher sich einem Kurzscreening per Fragebogen unterziehen und sich registrieren lassen muss, dass die Abstands- und Hygieneregeln auch bezogen auf die Bewohnerinnen und Bewohner eingehalten werden. Außerdem müssen die Besuche ohne Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern stattfinden, nur in Ausnahmefällen im jeweiligen Bewohnerzimmer.
Die Heimaufsicht der Stadt Solingen hat die Träger der Einrichtungen darauf hingewiesen. Können einzelne Einrichtungen diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müsse es bei den restriktiven Besuchsverboten bleiben. „Oberstes Ziel bleibt es, ein Infektionsrisiko mit dem Coronavirus in Senioreneinrichtungen zu vermeiden. Das ist in den letzten Wochen erreicht worden und darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, so Jan Welzel.
Besuche sind auf 20 Minuten beschränkt
Für die drei städtischen Häuser Gerhard-Berting-, Eugen-Maurer-, und Elisabeth-Roock-Haus haben sich die Heimleitungen mit dem Geschäftsführer der Altenzentren Solingen, Peter Knoch, auf folgende Regeln geeinigt: Die neu geschaffene kontaktlose Besuchsmöglichkeit in speziellen Besucherräumen bleibt bestehen. Die Besuche dort sind zeitlich auf rund 20 Minuten beschränkt, und man muss zuvor einen Termin vereinbaren.
Bewohnerinnen und Bewohner, die dauerhaft bettlägerig sind und im Einzelzimmer leben, können von einer Person, die Schutzausrüstung tragen muss, für maximal zwei Stunden Besuch erhalten. Wer medizinisch oder psychisch besonders belastet ist, kann ebenfalls, wie schon bisher – nach Terminabsprache besucht werden.
Keine Corona-Infektionen in Seniorenheimen bisher
Nach wie vor gilt aber in den städtischen Einrichtungen, dass Bewohnerinnen und Bewohner, die selbstständig ohne Begleitung von Personal die Einrichtung verlassen, mit einer 14-tägigen Quarantäne rechnen müssen. Peter Knoch erklärt das so: „Wir haben die Aufgabe, unsere alten Menschen, die von den Folgen einer Corona-Infektion in besonderem Maße gefährdet sind, und auch unsere Mitarbeitenden zu schützen.“ Dies sei in den vergangenen sieben Wochen mit großer Anstrengung und ein wenig Glück gelungen. Knoch: „Keiner der Bewohnerinnen, Bewohner und Beschäftigten ist infiziert. Das wollen wir auf keinen Fall gefährden.“
Laut neuer Coronaschutzverordnung sind ab Samstag, 9. Mai, auch wieder Besuche mobiler Friseure in den Einrichtungen möglich, ebenfalls unter Beachtung der Vorschriften. Bis zum 26. Mai müssen alle Einrichtungen der Heimaufsicht ein Hygiene-und Besuchskonzept vorlegen. Im Rahmen des gesetzlichen Rahmens können sie auch individuelle Regelungen treffen.