SOLINGEN (red) – Auch in Solingen sind die Mieten vor allem bei kleineren Wohnungen um die 50 Quadratmeter und bei sehr großen Wohnungen deutlich gestiegen. Hintergrund dafür sind unter anderem Investitionen in die energetische Sanierung.
Neue Sätze gelten ab Januar 2021
Deshalb hat die Stadt Solingen auch die Mietobergrenzen für Personen und Lebensgemeinschaften erhöht, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Bei der Ermittlung der neuen Sätze wurde die Stadt von der Firma Empirica in Bonn unterstützt. Die neuen Sätze gelten ab Januar 2021.
In der Klingenstadt erhalten rund 6.900 Einzelpersonen und Lebensgemeinschaften Arbeitslosengeld II, weitere 2.500 beziehen Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für sie gelten die neuen Mietobergrenzen: Ein-Personen-Haushalt 420 Euro, zwei Personen 510, drei Personen 640, vier Personen 750 und Fünf-Personen-Haushalte 900 Euro.
Bedarfsgerechte Wohnungen stehen zur Verfügung
Zu diesen Konditionen stehen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt bedarfsgerechte Wohnungen zur Verfügung, jede dritte Wohnung der jeweiligen Kategorie erfüllt die Obergrenze. Als Berechnungsgrundlage dient die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten). Heiz- und Stromkosten sind in diesen Sätzen nicht enthalten.