SOLINGEN (red) – Auch im Familienbad Vogelsang und im Sportbad Klingenhalle gelten während der Schulferien besondere Corona-Regelungen für Schülerinnen und Schüler: Da sie nicht in ihren Schulen getestet werden, müssen sie ab Montag, 27. Dezember, bis zum Schulstart das negative Testergebnis aus einem Bürgertestzentrum vorlegen. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler ab 16, die bereits vollständig geimpft sind, Genesene sowie Kinder unter sechs Jahren. Das teilt jetzt die Stadtverwaltung mit.
Grundsätzlich gilt die 2G-Regelung
Grundsätzlich gilt für den Besuch in den Schwimmbädern die 2G-Regelung: Hinein darf, wer immunisiert ist – also geimpft oder genesen. Die Ausnahme mit Test gilt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren.
Während der Weihnachtsfeiertage geschlossen
Beide Schwimmbäder sowie die Klingenhalle bleiben Heiligabend, an beiden Weihnachtsfeiertagen sowie zu Silvester und Neujahr geschlossen. An allen anderen Tagen während der Ferien öffnet das Familienbad Vogelsang wie gewohnt. Das Sportbad Klingenhalle bietet vom 27. bis zum 30. Dezember sowie vom 3. bis zum 7. Januar Gelegenheit zum Frühschwimmen (6.30 Uhr bis 8 Uhr) und hat außerdem am 2., 8. und 9. Januar von 6:30 bis 13 Uhr geöffnet.