Start Aktuelles Bärenloch und Engelsberger Hof: Es darf wieder gegrillt werden

Bärenloch und Engelsberger Hof: Es darf wieder gegrillt werden

0
Engelsberger Hof und Bärenloch: Aufgrund der jüngsten Regenfälle hat die Stadt das zuletzt bestehende Grillverbot zunächst aufgehoben. (Foto: © Bastian Glumm)
Engelsberger Hof und Bärenloch: Aufgrund der jüngsten Regenfälle hat die Stadt das zuletzt bestehende Grillverbot zunächst aufgehoben. (Foto: © Bastian Glumm)

Anzeige

Anzeige

SOLINGEN (red) – Es hat geregnet, deshalb ist die akute Brandgefahr im Bereich der öffentlichen Grillplätze aktuell gebannt. Auf den ausgewiesenen Flächen im Engelsberger Hof und im Bärenloch darf ab sofort wieder gegrillt werden. Das teilt die Stadtverwaltung am Freitag mit.

Anzeige

Waldbrand-Gefahrenindex des DWD

Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) weisen jedoch darauf hin, dass diese Entscheidung immer wieder überprüft und an die aktuelle Wetterlage angepasst wird. So könnte sich die Gefahrenlage wieder verschärfen, wenn es in den nächsten Tagen nicht regnet. Dann könnte es notwendig werden, ein Grillverbot für das darauffolgende Wochenende auszusprechen, so das Rathaus.

Grundlage für die Bewertung der Gefahrenlage ist der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser Index berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Witterung, den Zustand des Bodens und das Vorhandensein von entzündbaren Materialien. Wichtig ist es auf jeden Fall, verantwortungsbewusst mit offenem Feuer umzugehen, betont die Stadtverwaltung in einer Medienmitteilung.

Vorgaben der Grillordnung der Stadt Solingen

Die Grillordnung der Stadt Solingen gibt deshalb vor, dass die Glut beim Grillen sich mindestens 35 Zentimeter über dem Boden befinden muss, Lagerfeuer und Einweggrills sind verboten. Zu Bäumen muss ein Sicherheitsabstand von 25 Metern eingehalten werden, zu anderen brennbaren Gegenständen, etwa freistehende Büsche oder Bänke, fünf Meter. Glutreste müssen vollständig gelöscht werden, Asche muss mitgenommen und zuhause ordnungsgemäß entsorgt werden. Erlaubt ist das Grillen von 11 bis 21 Uhr.

Volksbank Bergisches Land
Anzeige
Vorheriger ArtikelWald: Motorradfahrer (64) bei Verkehrsunfall schwer verletzt
Nächster ArtikelSpar- und Bauverein kooperiert mit Förderverein Ittertal
Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein