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Bienenseuche: Sperrbezirke und Untersuchungsgebiete

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Die Amerikanische Faulbrut der Bienen ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie verbreitet sich schnell von einem Bienenvolk zum nächsten und kann so zu Tierverlusten führen. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Die Amerikanische Faulbrut der Bienen ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie verbreitet sich schnell von einem Bienenvolk zum nächsten und kann so zu Tierverlusten führen. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

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SOLINGEN (red) – Im vergangenen Jahr gab es im Städtedreieck mehrere Ausbrüche und Verdachtsfälle der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB). In Remscheid, Solingen und Wuppertal mussten deshalb Sperrbezirke und Untersuchungsgebiete festgelegt werden mit Beschränkungen für alle Bienenstände (wir berichteten).

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Sperrbezirke in Gräfrath und in Widdert

Zwei dieser Sperrbezirke gelten auch heute noch. Sie liegen an der Grenze zwischen Solingen-Gräfrath und Wuppertal-Vohwinkel sowie im Süden Solingens (Widdert) an der Grenze zu Leichlingen. Auch das Untersuchungsgebiet in Wuppertal-Wichlinghausen und Teilen angrenzender Stadtteile besteht weiter. Zudem ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen auch im Oberbergischen Kreis ausgebrochen. Deshalb wurde ein neuer Faulbrut-Sperrbezirk im Osten von Remscheid und Wuppertal festgelegt, der Teile von Lennep und Beyenburg umfasst (Allgemeinverfügung vom 4. April.2019).

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen völlig ungefährlich ist, sich aber schnell von Bienenvolk zu Bienenvolk verbreiten und dabei Tierverluste zur Folge haben kann. Erkrankte Bienenvölker können mit dem so genannten „Kunstschwarmverfahren“ behandelt werden und müssen nicht zwingend getötet werden. Einer Sanierung, die die Bienenvölker erhält, wird immer der Vorzug gegeben, wenn es die Rahmenbedingungen erlauben.

Alle Bienenstandorte müssen gemeldet werden

Sowohl in Untersuchungsgebieten als auch in Sperrbezirken müssen alle Bienenstandorte unverzüglich beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) angemeldet werden. Auch Anzeichen, die darauf hinweisen können, dass die Bienenbrut mit der Seuche infiziert muss, sind sofort anzuzeigen: veterinaeramt@solingen.de.

Die Übersichtskarte zeigt alle aktuell bestehenden Faulbrut-Sperrbezirke im Bergischen Städtedreieck sowie das aktuell bestehende Wuppertaler Untersuchungsgebiet.

(Karte: Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)
(Karte: Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)
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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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