Start Aktuelles Boni & Prämien für E-Autos: Welche Förderung kann man in Zukunft erwarten?

Boni & Prämien für E-Autos: Welche Förderung kann man in Zukunft erwarten?

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Mehr Ladestationen, mehr Car-Sharing und eine bessere Anbindung an den ohnehin schon mehrheitlich elektrisch betriebenen ÖPNV in Solingen. Bei der Elektromobilität möchte die Stadt Solingen in den kommenden Jahren einiges erreichen. (Foto: © Bastian Glumm)
Mehr Ladestationen, mehr Car-Sharing und eine bessere Anbindung an den ohnehin schon mehrheitlich elektrisch betriebenen ÖPNV in Solingen. Bei der Elektromobilität möchte die Stadt Solingen in den kommenden Jahren einiges erreichen. (Foto: © Bastian Glumm)

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Es gab im Vorfeld viele interne Diskussionen in der Bundesregierung, wie die Förderung von E-Autos künftig weitergehen soll. Ende 2022 entschied man sich dann dazu, ab dem 1. Januar 2023 einen geringeren Umweltbonus anzubieten. Ein Schlag ins Gesicht für jene, die 2023 ein E-Auto kaufen wollten.

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Wer nun aber auf 2024 hofft, wird ebenfalls enttäuscht. Erneut wird die Umweltprämie mit dem Jahreswechsel reduziert. Aber was heißt das in der Praxis? Mit welchen Zuschüssen können Autokäufer überhaupt noch rechnen und lohnt sich der Kauf dann noch?

Blick in die Vergangenheit – 2022 war ein rosiges Jahr für Autokäufer

Nachdem immer mehr Fahrzeughersteller E-Autos auf den Markt gebracht haben, ist auch das Interesse der Fahrer gestiegen. Wer sein Elektroauto bis Ende des Jahres 2022 kaufte, konnte von einer hohen Förderung profitieren. Bis zu 9.000 Euro wurden von Bund und Hersteller gewährt, wenn der Umstieg auf ein E-Auto erfolgte. Den Löwenanteil machte dabei die Umweltprämie aus, die satte 6.000 Euro betrug. Für 2023 sah und sieht es schon nicht mehr so rosig aus.

Anstelle von 6.000 Euro erhalten E-Auto-Besitzer für die Erstanmeldung ihres Fahrzeugs (Wert max. 40.000 Euro) jetzt nur noch 4.500 Euro. Hinzu kommt der Herstelleranteil, der nur noch bei 2.250 Euro liegt. Anstatt einer Gesamtsumme von 9.000 Euro beträgt die Förderung im Jahr 2023 nunmehr 6.750 Euro. Es kommt hinzu, dass Plug-in-Hybriden nicht mehr als zuschussfähig angesehen werden.

Wer ein Fahrzeug mit einem Netto-Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro anmeldet, muss sogar auf noch mehr Geld verzichten. Maximal 4.500 Euro (Herstelleranteil und Umweltprämie) werden gezahlt. Es stellt sich die Frage, ob die Änderungen einen negativen Einfluss auf den Absatz von E-Autos haben könnten.

Auch in anderen Branchen haben sich Aktionen als Mittel bewährt, um die Nachfrage zu steigern und Kunden von einem Angebot zu überzeugen wie beispielsweise in der Glücksspielbranche. Anbieter wie Leo Vegas bieten viele Aktionen und Prämien an. Es funktioniert gut und lässt sich auf viele weitere Bereich übertragen, denn Verbraucher sind sehr sensibel dafür. Würden also Prämien für neue Technologien reduziert, könnte das Geschäft in eine Flaute geraten. Im Hinblick auf den Umweltschutz und den Reduktionswunsch von Verbrennern könnte das für die E-Auto-Branche fatal sein.

2023 bis 2025 – was ist geplant und welche Neuerungen erwarten E-Auto-Käufer?

Das Jahr 2022 gilt als Rekordjahr beim Absatz von Elektroautos. Prognosen sind schon jetzt davon überzeugt, dass 2023 ein solcher Wert nicht mehr erreicht wird. Dabei wird es für Käufer jedes Jahr schwieriger, denn die Boni werden weiter reduziert. Zwischen 2022 und 2023 erfolgte eine Reduktion der Umweltprämie um 25 %, bei Fahrzeugen mit Listenpreis von mehr als 40.000 Euro wurden sogar ganze 40 % gestrichen.

Plug-in-Hybride werden schon seit Anfang 2023 nicht mehr gefördert. Doch damit sind noch lange nicht alle Änderungen erfolgt. So ist der 1. September 2023 als Stichtag bekannt, an dem die Förderung von E-Autos nur noch für Privatpersonen gilt. Wer dann ein dienstliches Fahrzeug kauft, hat keine Chance mehr auf die Umweltprämie.

Und es geht weiter: Die Haltedauer bei gekauften E-Autos wird von einem halben Jahr auf 12 Monate angehoben. Für Leasingfahrzeuge verlängert sich die Haltedauer sogar auf 24 Monate, sie betrug zuvor ein Jahr.

Noch schwieriger wird es dann im Jahr 2024, denn die Regierung setzt erneut den Rotstift an. Die Umweltprämie wird weiter reduziert und beträgt nur noch 3.000 Euro. Hinzu kommt der Herstelleranteil von 1.500 Euro, was einer Gesamtförderung von 4.500 Euro entspricht. Summentechnisch sind wir damit bei der Hälfte dessen angekommen, was 2022 noch für ein E-Auto prämiert wurde.

Das Nachsehen haben auch all jene E-Auto-Käufer, die sich für ein Fahrzeug mit einem Listenpreis von mehr als 45.000 Euro entscheiden. Für sie fällt die Förderung gänzlich weg. Im Jahr 2025 sollen Förderungen gänzlich eingestellt werden. Wer dann ein E-Auto kauft, kann nicht mehr auf Boni und Prämien seitens des Staats hoffen.

Herausforderung: Antrag auf Förderung erst möglich, wenn das Fahrzeug zugelassen wurde

Seit einiger Zeit lassen Lieferschwierigkeiten die Wartezeit auf ein neues E-Auto exorbitant ansteigen. Das könnte für Käufer zum Problem werden, denn der Bund hat die Regeln vorgegeben. Der Antrag auf die Umweltprämie kann erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen wurde. Wer nun also Mitte 2023 ein neues E-Auto kauft, dieses aber erst Mitte 2024 geliefert bekommt, verliert den Anspruch auf die Umweltprämie aus 2023.

Gegen diese Regel wird aufbegehrt, unter anderem seitens des ADAC. Es soll verhindert werden, dass Lieferschwierigkeiten negative Auswirkungen auf den künftigen Fahrzeughalter haben. Ob es diesbezüglich Änderungen geben wird, ist Mitte 2023 bislang nicht absehbar.

Risiko: E-Auto-Käufer sollen zwar gefördert werden, einen rechtlichen Anspruch auf die Prämie gibt es aber nicht. Das bedeutet, dass ein leerer Bundeshaushalt die Auszahlung reduzieren oder sogar verhindern kann. Auch hier ist ein Problem zu sehen, denn wer 2023 einen Wagen kauft und sich auf die Förderung verlässt, kann 2024 enttäuscht werden.

Förderungen beantragen – Voraussetzungen und Vorgehen

Grundsätzlich kann ein Förderantrag nur durch den Fahrzeughalter gestellt werden. Im Kaufvertrag muss der Anteil des Herstellers (Herstellerprämie) verzeichnet sein, gleiches gilt auch für den Leasingvertrag. Der maximale Zeitraum zur Beantragung der Förderung beträgt ein Jahr nach der Zulassung des Wagens. Ab dem Zulassungszeitpunkt ist der Fahrzeughalter verpflichtet, das Auto ein Jahr lang zu halten, bevor es weiter verkauft werden darf.

Wer für sein Unternehmen ein E-Auto kauft, kann nur bis zum 1. September 2023 noch Fördergelder erhalten. Mit Stichtag zum Monatsbeginn September sind nur noch Privatpersonen zuschussberechtigt. Wichtig ist außerdem, dass die Umweltprämie nur an Käufer und Halter eines Fahrzeugs ausgezahlt wird.

Prämie für E-Autos werden geringer – schnell kaufen, lohnt sich

Wer sich Mitte 2023 für ein E-Auto entscheidet, sollte so schnell wie möglich tätig werden. Allein durch die verlängerten Lieferzeiten kann es passieren, dass eine Zulassung erst 2024 möglich ist. Dadurch reduziert sich die Förderprämie noch einmal stark.

Mit der Absicht, Förderungen für Elektromobilität 2025 gänzlich einzustellen, erhöht der Bund den Druck für potenzielle Käufer. Wer noch eine staatliche Prämie mitnehmen möchte, muss handeln. Abgesehen von den Förderprämien durch den Staat ist es aber auch nach 2025 durchaus möglich, dass Hersteller mit großzügigen Boni locken.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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