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Coronavirus: Vorerkrankte können bei Impfung nicht einfach vorrücken

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Die Impfungen gegen das Coronavirus laufen in Deutschland vergleichsweise langsam an. (Foto: © Bastian Glumm)
Die Impfungen gegen das Coronavirus laufen in Deutschland vergleichsweise langsam an. (Foto: © Bastian Glumm)

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SOLINGEN (red) – Nur sehr wenige Menschen mit Vorerkrankungen haben derzeit die Aussicht, ohne Einladung durch die Stadt oder die Kassenärztliche Vereinigung einen Impftermin vor Ende März oder Anfang April zu bekommen. Das stellt der zuständige Ordnungsdezernent Jan Welzel klar. Zwar haben bereits über 260 Solingerinnen und Solinger Anträge beim Impfzentrum gestellt, aber für die meisten wird der Antrag nicht zum Ziel führen.

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Kein Impfangebot vor Ende März

„Es wird kein Impfangebot vor Ende März geben. Wer wann geimpft werden kann, wird durch Erlasse des nordrheinwestfälischen Gesundheitsministeriums geregelt. Das MAGS hat angekündigt, Menschen mit Vorerkrankungen ab Ende März über die Hausärzte zu impfen, die Einzelheiten sind den Kommunen noch nicht bekannt. Für die große Gruppe der Vorerkrankten ist zurzeit kein Impfstoff verfügbar.“

Nur für Menschen, denen Ärzte eine äußerordentliche „Verwundbarkeit“ durch das CoVid-19-Virus, bescheinigen, haben Bund und Land einen Ausnahmetatbestand geschaffen, und zwar für: „Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.“ (CoronaImpfverordnung des Bundes, 8.2.21)

Rentenversicherung prüft die Anträge

Ihnen wird eine „erhöhte Priorität“ zugebilligt, die auf Antrag bei der Stadt in einem vorgeschriebenen Verfahren von der Deutschen Rentenversicherung geprüft werden muss. Eigene Ethikkommissionen der Städte und Kreise sind nicht vorgesehen:

„Eingegangene Anträge nach Ziff. 2 leitet der Kreis/die kreisfreie Stadt unverzüglich in datenschutzrechtlich konformer Weise an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Landesteil Rheinland) und die Deutsche Rentenversicherung Westfalen (Landesteil Westfalen) m.d.B. um ärztliche Beurteilung weiter, ob eine Impfpriorisierung aufgrund eines nicht gesetzlich geregelten Einzelfalls gerechtfertigt ist. Der Kreis/die kreisfreie Stadt kann von einer Weiterleitung absehen, wenn eine anderweitige ärztliche Beurteilung sichergestellt wird. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die weitergeleiteten Anträge und gibt dem Kreis/der kreisfreien Stadt eine zeitnahe Rückmeldung zur Berechtigung des Antrages.“ (MAGS NRW: Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19: Priorisierung gemäß CoronaImpfV – Einzelfallentscheidungen/ Erlass zur Übernahme der Zuständigkeit vom 25. Februar 21)

Die Anträge können hier gestellt werden:

Klingenstadt Solingen, Impfzentrum
Stichwort Einzelfallentscheidung

Postfach 100165
42601 Solingen

Welche Krankheiten unter dem Begiff der Vorerkrankung zu verstehen sind, beschreiben die Paragrafen 3,4 der Coronaimpfverordnung des Bundes.

Volksbank Bergisches Land
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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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