Start Aktuelles Botanischer Garten: Selbstgebackener Kuchen darf verkauft werden

Botanischer Garten: Selbstgebackener Kuchen darf verkauft werden

0
Im Botanischen Garten dürfen Ehrenamtliche weiterhin selbstgebackenen Kuchen an Besucher verkaufen. (Symbolfoto: © Bastian Glumm)
Im Botanischen Garten dürfen Ehrenamtliche weiterhin selbstgebackenen Kuchen an Besucher verkaufen. (Symbolfoto: © Bastian Glumm)

Anzeige

Anzeige

SOLINGEN (red) – Auch weiterhin kann im Botanischen Garten selbstgebackener Kuchen angeboten werden, teilt am Freitag die Stadtverwaltung mit. Mit der Stiftung Botanischer Garten wurde vereinbart, dass Kuchen, der ehrenamtlich im privaten Rahmen hergestellt und am Kiosk verkauft wird, deutlich erkennbar ist. Ein Warnschild weist darauf hin, dass der Verzehr auf eigene Gefahr erfolgt.

Anzeige

Verkauf sei grundsätzlich rechtswidrig

Der zuständige Rechtsdezernent Jan Welzel erläutert, dass der Verkauf grundsätzlich rechtswidrig sei, dennoch aber toleriert werde. Der Kuchen werde kontinuierlich verkauft, deshalb müsse er unter lebensmittelrechtlichen Normen eingestuft werden und es gelten entsprechende EU-Verordnungen. „Sie dienen dazu, Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen,“ betont Welzel. „Vor diesem Hintergrund stellt er sich auch unbedingt hinter die Lebensmittelkontrolleure des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA), die den Verkauf zunächst untersagt hatten“, betont das Rathaus.

Warntafel weist auf „Risiko“ des Kuchenverzehrs hin

Die Verwaltung setze „im Rahmen ihres Eingriffsermessens“ jedoch auf das mildere Mittel – einen deutlich erkennbaren Warnhinweis. Somit könnten die Gäste des Botanischen Gartens eigenverantwortlich entscheiden, ob sie ein Risiko in Kauf nehmen wollen. „Eine Gefahr für die Gesundheit sei durchaus möglich, werde aber als gering eingestuft“, heißt es in einer aktuellen Medienmitteilung der Stadtverwaltung.

„In die rechtliche Abwägung ist ausdrücklich das verfassungsrechtliche Schutzgut der Vereinigungsfreiheit eingeflossen, unter die die gemeinnützige Tätigkeit des Vereines fällt“, führt Jan Welzel weiter aus. Die jetzt gefundene Regelung gilt bereits ab Sonntag.

Volksbank Bergisches Land
Anzeige
Vorheriger ArtikelVogelsang: Realschule zieht später um – Gesamtschule kommt
Nächster Artikel170 Aussteller bei der Messermacher-Messe „Knife“
Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein