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Corona-Notbremse wird für Solingen ausgesetzt

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Personen über 80 seien in Solingen inzwischen ganz überwiegend geimpft, so die Stadtverwaltung. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Personen über 80 seien in Solingen inzwischen ganz überwiegend geimpft, so die Stadtverwaltung. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

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SOLINGEN (red) – Fauna und Vogelpark, Stadtbibliothek und Museen, Buchläden und Geschäfte, die aktuell mit Terminabsprachen arbeiten, auch so genannte körpernahe Dienstleistungen, die seit kurzem wieder erlaubt sind – können auch ab Montag, 29. März, geöffnet bleiben, wenn die neue Coronaschutzverordnung in Kraft tritt. Die Corona-Notbremse wird für Solingen ausgesetzt, teilt am Samstag die Stadtverwaltung mit. Voraussetzung für den Besuch und die Nutzung der Angebote ist das bestätigte negative Ergebnis aus einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest.

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Pandemiegeschehen sei unter Kontrolle

Die Notbremse tritt in Nordrhein-Westfalen ab Montag überall dort in Kraft, wo die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich. Von dieser Regelung macht die Stadt Solingen Gebrauch. Sie hat dem Land gestern, unmittelbar nachdem die neue Verordnung erschienen war, ein Konzept vorgelegt, das das Land überzeugt hat. Oberbürgermeister Tim Kurzbach betont: „Mit unserer digitalen Infrastruktur, einem handlungsfähigen Gesundheitsamt und umfangreichen Testmöglichkeiten sind wir gut aufgestellt und wir nutzen unsere Chance.“

Auch wenn die Zahlen hoch sind, ist das Pandemiegeschehen unter Kontrolle, betont man im Rathaus. Kontakte können nachverfolgt, Infektionsketten wirkungsvoll unterbrochen werden. Hier wird die Situation tagesgenau beobachtet, so dass jederzeit reagiert werden kann, sollte die Nachverfolgung nicht mehr möglich sein oder in den Kliniken zu wenig Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen. Zudem gilt eine Maskenpflicht in vielen sensiblen Bereichen.

Personen über 80 inzwischen überwiegend geimpft

Bei den Impfungen ist die Stadt inzwischen vorangeschritten: Personen über 80 seien ganz überwiegend geimpft, ebenso viele berufsrelevante Gruppen, etwa in der Pflege oder im medizinischen Bereich, bei Rettungsdiensten und Polizei, bei Lehr- und Erziehungspersonal. Die Sicherheit in Kindertagesstätten sei durch das Lollitestverfahren hoch. Dieses werde nach den Osterferien auch auf die Grundschulen ausgedehnt.

Die digitale Infrastruktur ist so aufgestellt, dass sie große Unterstützung bietet, etwa bei der Kontaktnachverfolgung. Das Solinger Gesundheitsamt hat eine eigene Software entwickelt, arbeitet als so genannte „Early Bird Kommune“ mit dem übergreifenden System Sormas und ist Modellregion für die Luca-App, die bereits an vielen Stellen im Einsatz ist. Für viele Solingerinnen und Solinger sei zudem die Solingen-App inzwischen wichtiger Begleiter im Pandemie-Alltag, heißt es aus dem Rathaus.

In Solingen gibt es derzeit 47 Testorte

Wichtigste Voraussetzung für die Ausnahmeregelung sei in erster Linie das umfangreiche Testangebot in der Klingenstadt: Aktuell stehen flächendeckend 47 Testorte zur Verfügung, in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren. Dort können die notwendigen Schnell- und Selbsttests durchgeführt werden. Die Liste ist auf der städtischen Homepage zu finden. Eine solche Teststelle muss das negative Ergebnis schriftlich oder digital bestätigen, diese Bestätigung muss beim Besuch von Einrichtungen und Geschäften vorgelegt werden. Das Testergebnis ist insgesamt 24 Stunden gültig. So sieht es die Landesverordnung vor. Das Land hat außerdem geregelt, dass jede Person sich einmal wöchentlich kostenfrei testen lassen kann.

„Mit dem Aussetzen der Notbremse schaffen wir eine neue Option, mit der wir verantwortungsbewusst umgehen müssen“, erklärt Kurzbach. Und er appelliert. „Auch weiterhin gilt: Wichtiger als jeder Erlass der Welt ist, das jeder und jede dazu beiträgt, das Virus zu besiegen. Das heißt: Abstand halten, Maske tragen, testen und vor allem Kontakte reduzieren. Wir alle haben es in der Hand, die Zahlen wieder zu senken und Stück für Stück ins Leben zurück zu finden.“ Die aktuellen Regeln der Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis zum 18. April.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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