Start Aktuelles Fünffacher Kindsmord in der Hasseldelle: Verteidiger legen Rechtsmittel ein

Fünffacher Kindsmord in der Hasseldelle: Verteidiger legen Rechtsmittel ein

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Das Landgericht Wuppertal hat gegen eine 28-jährige Solingerin die Höchststrafe ausgesprochen: Wegen fünffachen Mordes an ihren Kindern muss sie lebenslang in Haft. (Foto: © Bergische Blaulichtnews/Oelbermann)
Das Landgericht Wuppertal hat gegen eine 28-jährige Solingerin die Höchststrafe ausgesprochen: Wegen fünffachen Mordes an ihren Kindern muss sie lebenslang in Haft. (Foto: © Bergische Blaulichtnews/Oelbermann)

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WUPPERTAL (bgl) – Wie bereits am Tag der mündlichen Urteilsverkündung angekündigt, legen die Verteidiger der wegen fünffachen Mordes verurteilten Solingerin (28) gegen das Urteil fristgerecht Rechtsmittel ein. Damit wird das Urteil zur Revision an den Bundesgerichtshof weitergegeben. Dieser hat nun zu prüfen, ob rechtliche Fehler vorliegen, teilte uns auf Nachfrage am Donnerstag ein Sprecher des Landgerichts Wuppertal mit.

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Revision beim BGH beantragt

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Wuppertal folgte am 4. November dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Frau wegen fünffachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Solingerin hat nach Überzeugung des Gerichts im September 2020 fünf ihrer Kinder in der Wohnung an der Hasselstraße heimtückisch ermordet (wir berichteten hier).

In Deutschland sieht die Strafprozessordnung eine Berufung bei Urteilen des Landgerichts nicht vor. Berufung kann nur bei von Amtsgerichten gesprochenen Urteilen eingelegt werden. Bei einer Revision werden keine neuen Beweise erhoben. Dieses Rechtsmittel beschränkt sich auf die Überprüfung von formellen und materiellen Rechtsfehlern. Sollte eine Revision – teilweise – erfolgreich sein, wird die Sache an die Vorinstanz zurückgegeben und muss gegebenenfalls neu verhandelt werden. In diesem Falle zurück an das Landgericht.

Entscheidung des Bundgerichtshofs

Diese Prozedur ist langwierig. Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei bestenfalls im ersten Halbjahr 2022 zu rechnen, bei einem derart komplexen Fall könne es auch durchaus länger dauern, so der Sprecher des Wuppertaler Landgerichts.

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Bastian Glumm arbeitet seit vielen Jahren als Textjournalist für diverse Tages- und Fachmedien sowie als Cutter in der Videoproduktion. Der gelernte Verlagskaufmann rief im September 2016 das SolingenMagazin ins Leben.

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