Start Aktuelles Grundsicherung für ukrainische Flüchtlinge ab dem 1. Juni

Grundsicherung für ukrainische Flüchtlinge ab dem 1. Juni

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Das kommunale Jobcenter befindet sich in den Räumen der Agentur für Arbeit an der Kamper Straße in Ohligs. (Foto: © Bastian Glumm)
Das kommunale Jobcenter befindet sich in den Räumen der Agentur für Arbeit an der Kamper Straße in Ohligs. (Foto: © Bastian Glumm)

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SOLINGEN (red) – Ab dem 1. Juni sollen Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung haben. Ab dann wird das Kommunale Jobcenter Solingen ihre zentrale Anlaufstelle für finanzielle Fragen und für die Vermittlung in Arbeit. Das teilt am Donnerstag die Stadtverwaltung mit.

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Anträge können noch nicht gestellt werden

Das neue Gesetz bedeutet für Personen, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Deutschland aufhalten: Wenn sie arbeiten können (erwerbsfähig sind), erhalten sie ab dem 1. Juni Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Wer nicht arbeitsfähig/erwerbsfähig ist, erhält ab dem 1. Juni Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

Achtung: Aktuell können noch keine Anträge auf Grundsicherung beim Kommunalen Jobcenter Solingen gestellt werden.

Anspruch auf Sozialhilfe bleibt bestehen

Flüchtlinge ohne Einkommen und/oder Vermögen behalten Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie brauchen daher keine Angst zu haben, nach dem 1. Juni keine finanzielle Unterstützung mehr zu erhalten. Es wird informiert, sobald sich Betroffene beim Kommunalen Jobcenter Solingen melden können, um Leistungen zu beantragen.

Weitere Infos HIER

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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