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Polizei kontrolliert Verkehrssünder und fahndet nach Straftätern

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(Archivfoto: © Bastian Glumm)
(Archivfoto: © Bastian Glumm)

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BERGISCHES LAND (ots) – Am Dienstag führte die Polizei im Bergischen Städtedreieck im Rahmen einer landesweiten Aktion gezielte Kontrollen durch. Ziel war es, Straftäter und Verkehrsrowdys aufzuspüren sowie kriminelle Strukturen weiter aufzuhellen. Dazu wurden starke Kräfte aus unterschiedlichen Fachbereichen zwischen 10.00 Uhr und 00.00 Uhr in Wuppertal, Remscheid und Solingen eingesetzt. Uniformierte und zivile Polizisten kontrollierten Fahrzeuge auf den Straßen und Personen in Gaststätten und in den innerstädtischen Bereichen.

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Eine Schusswaffe wurde sichergestellt

89 Personen mussten sich vor dem Hintergrund eines Verdachts der Eigentums- und Straßenkriminalität kontrollieren lassen. Drei von ihnen wurden festgenommen. Eine Schusswaffe konnte sichergestellt werden. Sieben Strafanzeigen, unter anderem wegen Delikten der Straßenkriminalität, wurden vorgelegt. Darunter gegen einen Jugendlichen, der in Solingen Widerstand leistete, nachdem er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Als ein Mann wegen eines Ladendiebstahls auffiel, stellte sich bei der Kontrolle seines Fahrzeugs heraus, dass er Einbruchswerkzeug mit sich führte. Ihn erwarten ebenfalls eine Strafanzeige und die Fragen der Ermittler.

Verkehrspolizei kontrollierte an zehn Standorten

Beamte der Verkehrspolizei führten an zehn Standorten Kontrollen durch. Dabei kam es zu 233 Fahrzeug- und 234 Personenkontrollen. Bei 87 Fahrzeugen kam es zu Beanstandungen. Insgesamt wurden 63 Verwarnungsgelder erhoben und Ordnungswidrigkeiten gefertigt. Wegen strafrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr mussten vier Strafanzeigen gefertigt werden. Darüber hinaus lag gegen vier kontrollierte Personen ein Haftbefehl vor.

Dazu Kriminaldirektor Robert Gereci, der den Einsatz leitete: „Mit dem Einsatz bin ich sehr zufrieden. Mit solchen Schwerpunktaktionen und Nadelstichen sorgen wir für ein sicheres Bergisches Städtedreieck. Kein Straftäter darf das Gefühl haben, unentdeckt zu bleiben.“

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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