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Verkaufsoffener Sonntag: Stadtspitze, Verdi und Handel finden Einigung

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Am 4. Dezember sollte in ganz Solingen ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden, wogegen die Gewerkschaft Verdi vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagt. Der Rat der Stadt Solingen sucht jetzt nach Wegen, den Einzelhändlern Planungssicherheit zu geben. (Archivfoto: B. Glumm)
Am 4. Dezember sollte in ganz Solingen ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden, wogegen die Gewerkschaft Verdi vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagt. Der Rat der Stadt Solingen sucht jetzt nach Wegen, den Einzelhändlern Planungssicherheit zu geben. (Archivfoto: B. Glumm)

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SOLINGEN (red) – Verkaufsoffener Sonntag am 4. Dezember: Ende gut, alles gut? Zumindest annäherend, denn auf ein für alle Seiten tragbares Ergebnis einigte sich die Stadtspitze jetzt mit Vertretern der Gewerkschaft Verdi und des Handels. Oberbürgermeister Tim Kurzbach und Ordnungsdezernent Jan Welzel hatten zum Gespräch ins Rathaus eingeladen. Ihr Ziel war es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Interessen von Gewerkschaften und Kirchen ebenso gerecht wird wie denen des Einzelhandels und der Besucher.

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Vorschlag: Verkaufsoffenen Sonntag räumlich konzentrieren

Die beiden Verdi-Bezirksgeschäftsführer Sabine Hilgenberg (Rhein-Wupper) und Daniel Kolle, (Wuppertal-Niederberg), Ralf Engel, Geschäftsführer des Handelsverbands Rheinland und Ruth Deus vom Solinger Einzelhandelsverband stimmten dem Vorschlag Tim Kurzbachs zu, den verkaufsoffenen Sonntag am 4. Dezember räumlich zu konzentrieren. Am 4. Dezember wird es einen verkaufsoffenen Sonntag in einem klar begrenzten Bereich rund um den Weihnachtsdürpel in Ohligs geben. Für die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Mitte und Wald müssen die Verwaltung und der Handelsverband noch Daten aufbereiten, die mögliche Besucherfrequenzen zuverlässig prognostizierbar machen, ergänzt durch eine detaillierte Auflistung der betroffenen Geschäfte im jeweiligen Stadtteil. Nicht öffnen dürfen Lebensmittelhandel, Baumärkte, Möbelanbieter und Apotheken (außer bei Notdienst).

Rat der Stadt Solingen mit Sondersitzung am 1. Dezember

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, steht einem entsprechenden Ratsbeschluss in der eigens einberufenen Sondersitzung am 1. Dezember nichts mehr im Wege, so die Stadtverwaltung. Diese war geplant worden, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 18. November auf Antrag der Gewerkschaft Verdi vorläufig festgestellt hatte, dass ein stadtweiter verkaufsoffener Sonntag am 4. Dezember nicht in Einklang mit dem Ladenöffnungsgesetz NRW stehe. Der 4. Dezember ist der letzte von acht Terminen für verkaufsoffene Sonntage des Jahres 2016. Die dafür notwendige ordnungsbehördliche Verordnung hatte der Rat der Stadt im August 2015 beschlossen.

Öffentliche Podiumsdiskussion am 17. Januar in der Volkshochschule

Seitdem hat sich die Rechtsprechung im Bereich der Ladenöffnung an Sonntagen bei den Verwaltungsgerichten verändert. Sie stellt inzwischen deutlich restriktivere Anforderungen. Der Vorschlag der Konzentration am 4. Dezember auf drei Stadtteile trägt dem ebenso Rechnung wie eine Liste von Terminvorschlägen für das Jahr 2017. Sie wird derzeit vor dem Hintergrund der grundsätzlich neuen Rechtslage juristisch überprüft. Zur Abstimmung dieser vorgeschlagenen Anlässe wird es Gesprächsrunden mit allen beteiligten Interessengruppen geben. In früheren Jahren hatte es lediglich schriftliche Anhörungen gegeben. Für den 17. Januar ist eine zusätzlich eine öffentliche Podiumsdiskussion in der Volkshochschule geplant. Der Rat kann voraussichtlich am 9. Februar nach diesem breiten Beteiligungsprozess eine verbindliche Entscheidung treffen.

Die Sonntagsöffnungen nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW aus Anlass eines Weihnachtsmarktes sind nach aktueller Rechtsprechung nur zulässig, wenn der prägende Charakter des Marktes überwiegt. Das heißt, der Markt muss für sich genommen voraussichtlich mehr Besucher anziehen als die geöffneten Geschäfte, und die Ladenöffnung muss in räumlicher Nähe zum Markt stehen.

www.solingen.de

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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