Start Aktuelles 3G-Regel gilt auch in der Trauerhalle

3G-Regel gilt auch in der Trauerhalle

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Die Trauerhalle in der Kapelle des Ohligser Waldfriedhofs wurde komplett neu möbliert, energetisch saniert und auch atmosphärisch gehörig aufpoliert. Zudem gibt es dort nun einige Wandbilder zu sehen. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Die Trauerhalle in der Kapelle des Ohligser Waldfriedhofs wurde komplett neu möbliert, energetisch saniert und auch atmosphärisch gehörig aufpoliert. Zudem gibt es dort nun einige Wandbilder zu sehen. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

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SOLINGEN (red) – Auch in Trauerhallen und Trauerräumen gilt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), darauf weist die städtische Friedhofsverwaltung hin. Vor diesem Hintergrund muss an den Eingängen zu den Innenräumen kontrolliert werden. Um einen reibungslosen Ablauf von Trauerfeiern zu gewährleisten, werden alle Teilnehmenden gebeten, die Nachweise oder Dokumente bereitzuhalten.

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Maximale Teilnehmerzahl erhöht

Ein Schnelltest darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein und muss nachgewiesen bei einer offiziellen Teststation oder einem Arzt durchgeführt worden sein. Zudem hat die Friedhofsverwaltung die maximale Teilnehmerzahl in den großen Trauerhallen auf dem Parkfriedhof und dem Waldfriedhof auf 50 Personen erhöht.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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